Sitzung der Gemeindevertretung am 28.01.2010: Fehlalarm im Bürgertreff
Im Mittelpunkt der Sitzung stand - vor den Augen und Ohren zahlreicher Feuerwehrleute - die hitzige Diskussion über unseren Antrag, eine Zusammenlegung der Einsatzabteilungen der Schönecker Feuerwehren zu prüfen. Die Schönecker Feuerwehren leisten exzellente ehrenamtliche Arbeit, um unser aller Sicherheit zu verbessern. Um diesen Sicherheitsgrad angesichts leerer öffentlicher Kassen auch weiterhin gewährleisten zu können, sollte geprüft werden, ob eine Zentralisierung bei gleicher Sicherheit noch kostengünstiger wäre.
Die Fraktionen von CDU, FDP und SPD vertraten die Meinung, das Ergebnis einer Prüfung bereits zu kennen und daher die Prüfung erst gar nicht in Auftrag geben zu müssen. Als Hinderungsgrund wurde vor allem die durch Schöneck verlaufende Bahnlinie ins Feld geführt, welche das rechtzeitige Eintreffen an den Einsatzstellen unter Umständen verhindere. Ob das tatsächlich so wäre und wie die weiteren Auswirkungen wären? Darüber wollte man keinen Gedanken verschwenden. Folgerichtig wurde der Antrag leider abgelehnt.
Zu unserem Antrag und zum Redebeitrag von Peter Zittier hier ...
Weiter stand die Erhöhung der Gebühren für die Nutzung der kommunalen Liegenschaften (Nidderhalle, Dorfgemeinschaftshaus, Bürgertreff und Altes Schloss in Büdesheim) auf der Tagesordnung. Angesichts der defizitären Haushaltslage ein unabdingbares Unterfangen. Es ist aber auch ein geeigneter Zeitpunkt, über Grundsätzliches in den Strukturen nachzudenken. Was ist gerecht gegenüber den Nutzern der Liegenschaften? Was ist gerecht gegenüber den kommenden Generationen, wenn niedrige Gebühren oder Gebührenbefreiungen im Prinzip nur auf Pump gewährt werden können? Wem sollen solche Privilegien gewährt werden? Für uns sind zwei Dinge klar: 1. Kinder und Jugendliche sollen die Liegenschaften weiterhin gebührenfrei nutzen dürfen, 2. bei der Nutzung durch Erwachsene muss differenziert werden, ob die Nutzung gemeinnützigen Zwecken dient (z.B. Vorstandssitzungen von Vereinen) oder der Ausübung eines Hobbys. Im letzten Fall ist es aus unserer Sicht zu rechtfertigen, dass die Nutzer eine angemessene Gebühr entrichten. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. Hier ...
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