Sitzung der Gemeindevertretung am 28.01.2010: Fehlalarm im Bürgertreff
Im Mittelpunkt der Sitzung stand - vor den Augen und Ohren zahlreicher Feuerwehrleute - die
hitzige Diskussion über unseren Antrag, eine Zusammenlegung der Einsatzabteilungen der
Schönecker Feuerwehren zu prüfen. Die Schönecker Feuerwehren leisten exzellente
ehrenamtliche Arbeit, um unser aller Sicherheit zu verbessern. Um diesen Sicherheitsgrad
angesichts leerer öffentlicher Kassen auch weiterhin gewährleisten zu können, sollte geprüft
werden, ob eine Zentralisierung bei gleicher Sicherheit noch kostengünstiger wäre.
Die Fraktionen von CDU, FDP und SPD vertraten die Meinung, das Ergebnis einer Prüfung bereits
zu kennen und daher die Prüfung erst gar nicht in Auftrag geben zu müssen. Als Hinderungsgrund
wurde vor allem die durch Schöneck verlaufende Bahnlinie ins Feld geführt, welche das rechtzeitige
Eintreffen an den Einsatzstellen unter Umständen verhindere. Ob das tatsächlich so wäre und wie
die weiteren Auswirkungen wären? Darüber wollte man keinen Gedanken verschwenden.
Folgerichtig wurde der Antrag leider abgelehnt.
Zu unserem Antrag und zum Redebeitrag von Peter Zittier
hier ...
Weiter stand die Erhöhung der Gebühren für die Nutzung der kommunalen Liegenschaften
(Nidderhalle, Dorfgemeinschaftshaus, Bürgertreff und Altes Schloss in Büdesheim) auf der
Tagesordnung. Angesichts der defizitären Haushaltslage ein unabdingbares Unterfangen. Es ist
aber auch ein geeigneter Zeitpunkt, über Grundsätzliches in den Strukturen nachzudenken. Was
ist gerecht gegenüber den Nutzern der Liegenschaften? Was ist gerecht gegenüber den
kommenden Generationen, wenn niedrige Gebühren oder Gebührenbefreiungen im Prinzip nur auf
Pump gewährt werden können? Wem sollen solche Privilegien gewährt werden? Für uns sind zwei
Dinge klar: 1. Kinder und Jugendliche sollen die Liegenschaften weiterhin gebührenfrei nutzen
dürfen, 2. bei der Nutzung durch Erwachsene muss differenziert werden, ob die Nutzung
gemeinnützigen Zwecken dient (z.B. Vorstandssitzungen von Vereinen) oder der Ausübung eines
Hobbys. Im letzten Fall ist es aus unserer Sicht zu rechtfertigen, dass die Nutzer eine
angemessene Gebühr entrichten. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Haupt- und
Finanzausschuss überwiesen.
Hier ...