28.01.2010: Gebührenordnungen der kommunalen Liegenschaften - Erhöhung der Nutzungsgebühren - Änderungsanträge von Bündnis 90 / Die Grünen

Abstimmung:
zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen

Begründung zu unseren Änderungsanträgen für alle vier Liegenschaften:
Schönecks Vereine leisten einen Beitrag zur Lebensqualität und häufig auch zur Kinder- und Jugendarbeit in Schöneck. Deshalb sind deren Versammlungen und Vorstandssitzungen, in denen dies in ehrenamtlicher Arbeit organisiert wird, bereits heute in allen Gebührenordnungen zu Recht entgeltfrei gestellt, ebenso wie jugendfördernde Veranstaltungen. Hieran wollen die Grünen nichts ändern.
Wir Parteien haben ebenfalls den Anspruch, dem Gemeinwohl zu dienen. Gleichwohl sollten wir angesichts der Haushaltslage mit gutem Beispiel vorangehen und gewohnte Privilegien in Frage stellen, indem wir für unsere Inanspruchnahme der Schönecker Liegenschaften künftig einen Beitrag entrichten.
Die Übungsstunden Erwachsener hingegen sind bereits heute in der Nidderhalle und im Büdesheimer Schloss gebührenpflichtig. Zu Recht, denn hier gehen Erwachsene ihrem Hobby nach und es ist fraglich, ob dieses in so hohem Maße von der Allgemeinheit finanziert werden muss. Nicht zuletzt angesichts der aktuellen Haushaltslage sollten die Gebührenordnungen für den Bürgertreff und das Dorfgemeinschaftshaus dem angeglichen werden.
Aus dem gleichen Grund sollen für die Nidderhalle die Gebühren für die Übungsstunden weiter erhöht werden. Auch die vorgeschlagene Gebühr von z.B. 4,00 € pro Stunde für die ganze Halle ist bei weitem noch nicht kostendeckend und liegt weit unter der Miete, die in privaten Hallen zu entrichten wäre. Der Zuschuss der Allgemeinheit zum Hobby von Erwachsenen sollte jedoch weiter reduziert werden.
Zu den Kegelbahnen: In den Stoßzeiten der Nutzung können höhere Beiträge verlangt werden. Dies wird in Bowling-Centern genau so gehandhabt.
Leider zwingt uns die Haushaltslage zur Konsolidierung, das ist erklärter Wille in der Präambel des Bürgermeisters zum Haushaltsentwurf. Die teuren Projekte der Gemeinde erfordern, dass an anderer Stelle Einnahmen verbucht werden. Daher unterstützen auch Bündnis 90 / Die Grünen die vorgelegten Entwürfe und werden diesen zustimmen, so dass sie schnell in Kraft treten können. Stellvertretend für Nidderhalle, Bürgertreff und Dorfgemeinschaftshaus beantragen wir jedoch eine Rücküberweisung der Gebührenordnung des Alten Schlosses in den Gemeindevorstand, um die Gebührenordnungen zu vereinheitlichen und zu entschlacken und v.a. durch die Streichung von Ausnahmen die Bemessungsgrundlage zu erweitern. 


TOP 6: Erlass einer neuen Gebührenordnung für die Benutzung der Nidder- Halle
Beschlussvorschlag:
In §1 Absatz 2 werden die Gebühren für Trainingsstunden ortsansässiger Vereine wie folgt geändert:
Halle vollständig: 4,00 € / Stunde (statt 2,00 €)
2/3 der Halle: 3,00 € / Stunde (statt 1,50 €)
1/3 der Halle: 1,00 € / Stunde (statt 0,50 €)

TOP 7: Erlass einer neuen Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgertreffs
Beschlussvorschlag:
In § 4 Kegelbahnen wird folgender Absatz hinzugefügt:
3. Nach 19.00 Uhr Freitags und Samstags je Stunde und Bahn 9,00 Euro

TOP 8: Erlass einer neuen Gebührenordnung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses
Beschlussvorschlag:
In § 4 Kegelbahnen wird folgender Absatz hinzugefügt:
3. Nach 19.00 Uhr Freitags und Samstags je Stunde und Bahn 9,00 Euro

TOP 9: Erlass einer neuen Gebührenordnung für die Benutzung des Alten Schlosses
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird mit folgendem Auftrag an den Gemeindevorstand zurücküberwiesen:
    • Konsolidierung der Gebührenordnungen für Dorfgemeinschaftshaus, Nidderhalle, Bürgertreff und Altes Schloss in eine gemeinsame Gebührenordnung.
    • Vereinheitlichung der grundsätzlichen Bestimmungen, insbesondere die Definition der benutzungsentgeltfreien Veranstaltungen.
    • Erhebung von angemessenen Gebühren für die Nutzung der Liegenschaften für die Erwachsenen-Übungsstunden der Vereine.
    • Unverändert Gebührenfreistellung der Übungsstunden für Kinder und Jugendliche.
    • Die konsolidierte Gebührenordnung wird wieder der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorgelegt.