28.01.2010: Gebührenordnungen der kommunalen Liegenschaften -
Erhöhung der Nutzungsgebühren - Änderungsanträge von Bündnis 90 /
Die Grünen
Abstimmung:
zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen
Begründung zu unseren Änderungsanträgen für alle vier Liegenschaften:
Schönecks Vereine leisten einen Beitrag zur Lebensqualität und häufig auch zur Kinder- und
Jugendarbeit in Schöneck. Deshalb sind deren Versammlungen und Vorstandssitzungen, in denen
dies in ehrenamtlicher Arbeit organisiert wird, bereits heute in allen Gebührenordnungen zu Recht
entgeltfrei gestellt, ebenso wie jugendfördernde Veranstaltungen. Hieran wollen die Grünen nichts
ändern.
Wir Parteien haben ebenfalls den Anspruch, dem Gemeinwohl zu dienen. Gleichwohl sollten wir
angesichts der Haushaltslage mit gutem Beispiel vorangehen und gewohnte Privilegien in Frage
stellen, indem wir für unsere Inanspruchnahme der Schönecker Liegenschaften künftig einen
Beitrag entrichten.
Die Übungsstunden Erwachsener hingegen sind bereits heute in der Nidderhalle und im
Büdesheimer Schloss gebührenpflichtig. Zu Recht, denn hier gehen Erwachsene ihrem Hobby nach
und es ist fraglich, ob dieses in so hohem Maße von der Allgemeinheit finanziert werden muss.
Nicht zuletzt angesichts der aktuellen Haushaltslage sollten die Gebührenordnungen für den
Bürgertreff und das Dorfgemeinschaftshaus dem angeglichen werden.
Aus dem gleichen Grund sollen für die Nidderhalle die Gebühren für die Übungsstunden weiter
erhöht werden. Auch die vorgeschlagene Gebühr von z.B. 4,00 € pro Stunde für die ganze Halle ist
bei weitem noch nicht kostendeckend und liegt weit unter der Miete, die in privaten Hallen zu
entrichten wäre. Der Zuschuss der Allgemeinheit zum Hobby von Erwachsenen sollte jedoch weiter
reduziert werden.
Zu den Kegelbahnen: In den Stoßzeiten der Nutzung können höhere Beiträge verlangt werden. Dies
wird in Bowling-Centern genau so gehandhabt.
Leider zwingt uns die Haushaltslage zur Konsolidierung, das ist erklärter Wille in der Präambel des
Bürgermeisters zum Haushaltsentwurf. Die teuren Projekte der Gemeinde erfordern, dass an
anderer Stelle Einnahmen verbucht werden. Daher unterstützen auch Bündnis 90 / Die Grünen die
vorgelegten Entwürfe und werden diesen zustimmen, so dass sie schnell in Kraft treten können.
Stellvertretend für Nidderhalle, Bürgertreff und Dorfgemeinschaftshaus beantragen wir jedoch eine
Rücküberweisung der Gebührenordnung des Alten Schlosses in den Gemeindevorstand, um die
Gebührenordnungen zu vereinheitlichen und zu entschlacken und v.a. durch die Streichung von
Ausnahmen die Bemessungsgrundlage zu erweitern.
TOP 6: Erlass einer neuen Gebührenordnung für die Benutzung der Nidder-
Halle
Beschlussvorschlag:
In §1 Absatz 2 werden die Gebühren für Trainingsstunden ortsansässiger Vereine wie
folgt geändert:
Halle vollständig: 4,00 € / Stunde (statt 2,00 €)
2/3 der Halle: 3,00 € / Stunde (statt 1,50 €)
1/3 der Halle: 1,00 € / Stunde (statt 0,50 €)
TOP 7: Erlass einer neuen Gebührenordnung für die Benutzung des
Bürgertreffs
Beschlussvorschlag:
In § 4 Kegelbahnen wird folgender Absatz hinzugefügt:
3. Nach 19.00 Uhr Freitags und Samstags je Stunde und Bahn 9,00 Euro
TOP 8: Erlass einer neuen Gebührenordnung für die Benutzung des
Dorfgemeinschaftshauses
Beschlussvorschlag:
In § 4 Kegelbahnen wird folgender Absatz hinzugefügt:
3. Nach 19.00 Uhr Freitags und Samstags je Stunde und Bahn 9,00 Euro
TOP 9: Erlass einer neuen Gebührenordnung für die Benutzung des Alten
Schlosses
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird mit folgendem Auftrag an den Gemeindevorstand zurücküberwiesen:
- Konsolidierung der Gebührenordnungen für Dorfgemeinschaftshaus, Nidderhalle,
Bürgertreff und Altes Schloss in eine gemeinsame Gebührenordnung.
- Vereinheitlichung der grundsätzlichen Bestimmungen, insbesondere die
Definition der benutzungsentgeltfreien Veranstaltungen.
- Erhebung von angemessenen Gebühren für die Nutzung der Liegenschaften für
die Erwachsenen-Übungsstunden der Vereine.
- Unverändert Gebührenfreistellung der Übungsstunden für Kinder und
Jugendliche.
- Die konsolidierte Gebührenordnung wird wieder der Gemeindevertretung zur
Abstimmung vorgelegt.