Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2013: Tempolimits für B521-
Ortsdurchfahrt Büdesheim und L3008-Ortsumgehung Oberdorfelden
gefordert
Die Berichterstattung über vielfältige Aktionen am 24.04., dem internationalen Tag des Lärms, hat
uns wieder ins Gedächtnis gerufen, dass Lärm nicht einfach nur lästig ist, sondern auch krank
macht. Die Liste der Gesundheitsrisiken umfasst z.B. Herz- Kreislauf-Erkrankungen,
Schlafstörungen und Depressionen. Deshalb hat die EU bereits im Jahr 2002 die Richtlinie über die
„Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ verabschiedet. Auf der Grundlage einer
Kartierung sollen Aktionspläne erstellt werden mit dem Ziel, den Umgebungslärm insbesondere in
den Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben
kann, zu verhindern und zu mildern. Die Kartierung für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio.
Kraftfahrzeugen pro Jahr wurde vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG)
mittlerweile abgeschlossen. Die durchführende Behörde, das Regierungspräsidium Darmstadt,
forderte nun auf, „Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen" einzureichen. Für
Schöneck betrifft dies die B521-Ortsdurchfahrt Büdesheim, sowie die L3008- Ortsumgehung
Oberdorfelden. Für beide forderten wir - im Falle Oberdorfelden zum wiederholten mal -
Tempolimits. Der Antrag wurde in den BUVEK-Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie
und Klimaschutz überwiesen.
Zum Redebeitrag von Birgit Winterling
hier ...
Büdesheim: 80 cm Bürgersteig als Teil des offiziellen Schulwegs in enger Kurve bei Tempo 50
Sperrmüllabfuhr - Alles bleibt, wie es ist
Abschließend abgelehnt wurde in der Sitzung erfreulicherweise der Antrag der CDU-Fraktion vom
31.01. (wir berichteten
hier ...), in dem u.a. für die Sperrmüllabfuhr die Rückkehr zum gescheiterten
Abholverfahren nach individueller Terminvereinbarung gefordert worden war. Wir sind erleichtert,
dass damit die sinnvolle Weiterverwendung unseres Wohlstandsmülls möglich bleibt. Unseren
eigenen Änderungsantrag zur Einrichtung von Grünecken hatten wir aus finanziellen Gründen im
Laufe der Beratungen zurückgezogen.
Ein weiterer Supermarkt - im Gewerbegebiet Kilianstädten Nord oder an der Uferstraße?
Zur abschließenden Entscheidung stand auch die Frage nach einem weiteren Supermarktstandort
auf der Tagesordnung. Mit der Mehrheit der Gemeindevertretung bevorzugen wir zur Reduzierung
und Entzerrung des Verkehrsaufkommens einen Standort im Gewerbegebiet Kilianstädten Nord, da
an der Uferstraße bereits ein Vollsortimenter und zwei Discounter ihren Standort haben. Einen
weiteren Supermarkt an der Uferstraße wollen wir daher nach Möglichkeit verhindern. Allerdings
sind wir nicht bereit, wie die SPD/CDU-Mehrheit, dafür 50.000 € für die Aufstellung eines
Bebauungsplans auszugeben - zumal dadurch noch nicht sichergestellt ist, dass sich dadurch ein
Supermarkt im Gewerbegebiet Kilianstädten Nord niederlässt. Zudem teilen wir die rechtlichen
Vorbehalte der Eigentümer von Grundstücken an der Uferstraße gegen die nun erlassene
Veränderungssperre, die auch aus unserer Sicht eine - nicht zulässige - Verhinderungsplanung ist.
Vom Gemeindevorstand wurde uns - trotz Aufforderung - leider nicht die juristische Stellungnahme
des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vorgelegt, die angabegemäß die Zulässigkeit des
gewählten Verfahrens bestätigt. Bleibt zu hoffen, dass wir mit unserer Sichtweise falsch liegen und
die Gemeinde nicht vor Gericht klein beigeben muss.