Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2013: Tempolimits für B521- Ortsdurchfahrt Büdesheim und L3008-Ortsumgehung Oberdorfelden gefordert
Die Berichterstattung über vielfältige Aktionen am 24.04., dem internationalen Tag des Lärms, hat uns wieder ins Gedächtnis gerufen, dass Lärm nicht einfach nur lästig ist, sondern auch krank macht. Die Liste der Gesundheitsrisiken umfasst z.B. Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen und Depressionen. Deshalb hat die EU bereits im Jahr 2002 die Richtlinie über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ verabschiedet. Auf der Grundlage einer Kartierung sollen Aktionspläne erstellt werden mit dem Ziel, den Umgebungslärm insbesondere in den Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mildern. Die Kartierung für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr wurde vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) mittlerweile abgeschlossen. Die durchführende Behörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, forderte nun auf, „Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen" einzureichen. Für Schöneck betrifft dies die B521-Ortsdurchfahrt Büdesheim, sowie die L3008- Ortsumgehung Oberdorfelden. Für beide forderten wir - im Falle Oberdorfelden zum wiederholten mal - Tempolimits. Der Antrag wurde in den BUVEK-Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz überwiesen.
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Büdesheim: 80 cm Bürgersteig als Teil des offiziellen Schulwegs in enger Kurve bei Tempo 50
Sperrmüllabfuhr - Alles bleibt, wie es ist
Abschließend abgelehnt wurde in der Sitzung erfreulicherweise der Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01. (wir berichteten hier ...), in dem u.a. für die Sperrmüllabfuhr die Rückkehr zum gescheiterten Abholverfahren nach individueller Terminvereinbarung gefordert worden war. Wir sind erleichtert, dass damit die sinnvolle Weiterverwendung unseres Wohlstandsmülls möglich bleibt. Unseren eigenen Änderungsantrag zur Einrichtung von Grünecken hatten wir aus finanziellen Gründen im Laufe der Beratungen zurückgezogen.
Ein weiterer Supermarkt - im Gewerbegebiet Kilianstädten Nord oder an der Uferstraße?
Zur abschließenden Entscheidung stand auch die Frage nach einem weiteren Supermarktstandort auf der Tagesordnung. Mit der Mehrheit der Gemeindevertretung bevorzugen wir zur Reduzierung und Entzerrung des Verkehrsaufkommens einen Standort im Gewerbegebiet Kilianstädten Nord, da an der Uferstraße bereits ein Vollsortimenter und zwei Discounter ihren Standort haben. Einen weiteren Supermarkt an der Uferstraße wollen wir daher nach Möglichkeit verhindern. Allerdings sind wir nicht bereit, wie die SPD/CDU-Mehrheit, dafür 50.000 € für die Aufstellung eines Bebauungsplans auszugeben - zumal dadurch noch nicht sichergestellt ist, dass sich dadurch ein Supermarkt im Gewerbegebiet Kilianstädten Nord niederlässt. Zudem teilen wir die rechtlichen Vorbehalte der Eigentümer von Grundstücken an der Uferstraße gegen die nun erlassene Veränderungssperre, die auch aus unserer Sicht eine - nicht zulässige - Verhinderungsplanung ist. Vom Gemeindevorstand wurde uns - trotz Aufforderung - leider nicht die juristische Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vorgelegt, die angabegemäß die Zulässigkeit des gewählten Verfahrens bestätigt. Bleibt zu hoffen, dass wir mit unserer Sichtweise falsch liegen und die Gemeinde nicht vor Gericht klein beigeben muss.