25.04.2013: Lärmaktionsplan nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz:
Tempolimits für B521 Ortsdurchfahrt Büdesheim und L3008 Oberdorfelden
gefordert
Redebeitrag von Birgit Winterling:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die alltägliche Berichterstattung über Lärmprobleme, sei es Flug-, Bahn- oder Straßenlärm ruft uns
immer wieder ins Gedächtnis, dass Lärm nicht nur lästig, sondern mit Gesundheitsrisiken wie
Schlafstörungen, Depressionen und Herz- Kreislauferkrankungen verbunden ist.
In der Europäischen Union gibt es seit 2002 die Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm, die schon seit längerer Zeit in deutsches Recht umgesetzt wurde. Ein wichtiges
Ziel ist dabei, über Aktionspläne Umgebungslärm mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu
vermindern oder zu mildern. Die Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen ist in Hessen mittlerweile
abgeschlossen. Daraufhin hat das Regierungspräsidium Darmstadt aufgefordert, bis zum 22. Mai
2013 Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Verlauf der kartierten Straßen einzureichen,
22. Mai, ein Termin, den wir in unseren weiteren Planungen unbedingt berücksichtigen müssen.
Ohne hier im Detail auf die recht komplizierte Rechtslage einzugehen möchte ich hinsichtlich der
Situation in der Ortsdurchfahrt Büdesheim auf den Ihnen vorliegenden Antragstet verweisen, der
unsere Argumente und Vorschlage für eine Verbesserung enthält. Zusätzlich will ich an dieser
Stelle aber noch auf die prognostizierte Steigerung des Verkehrsaufkommens auf ca. 12000
Fahrzeuge pro Tag nach der Eröffnung der Ortsumgehung Nidderau ab 2015 verweisen, die die
Umsetzung unserer Vorschläge noch dringlicher macht.
Was die Situation auf der Ortsumgehung Kilianstädten entlang der Ortslage Oberdorfelden betrifft,
setze ich die derzeitige Argumentations- und Entscheidungslage als bekannt voraus. Im
vorliegenden Antragstext haben wir die Situation aus unserer Sicht beschrieben. Mit der von uns
vorgeschlagenen Lösung eines Tempolimits von 70km/Std hätte dieses Parlament die Chance mit
einer pragmatischen und kostengünstigen Lösung für 200 Anwohner aus Oberdorfelden eine
deutliche Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen. Allein dieses Argument müsste
ausreichen, unseren Beschlussvorschlag, nämlich die Aufnahme in den Lärmaktionsplan,
zuzustimmen. Die Nachricht in der Presse, den Anwohnern sei das inzwischen egal war eine Ente.
Tempolimits von 30 km/h auf Bundesstraßen in Ortsdurchfahrten sind übrigens nicht ganz
exotisch, es gibt sie z.B. auf der B275 durch Mockstadt oder auf der B3 in Oberwöllstadt.
Tempolimits von 70kmh auf Landstraßen haben wir direkt vor unserer Haustür, der überwiegende
Teil der L3008 nach Bad Vilbel ist limitiert, allerdings die 900m bei Oberdorfelden nicht.
Wenn Sie in Gegenrede argumentieren sollten, dass die rechtliche Grundlage fehle, dann antworte
ich Ihnen vorab, wenn das so sein sollte, dann ist das Recht nicht für die Menschen da und sollte
geändert werden. Im Sinne der betroffenen Bürger dürfte es Ihnen ohnehin nicht schwerfallen
unserem Antrag zuzustimmen.