Sitzung der Gemeindevertretung am 01.12.2011: Entwässerungssatzung, Kiga-Gebühren, Hundesteuer, Haushaltsentwurf

Wunderlicher Beschluss zur Entwässerungssatzung
Von der SPD/CDU-Mehrheit in der Gemeindevertretung wurde eine neue Entwässerungssatzung beschlossen, die so aber gar nicht angewendet werden soll. Der Reihe nach ...
Nach mehreren Runden im Haupt- und Finanzausschuss, einer Runde im BUVEK-Ausschuss (Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz) sowie nach Behandlung in einer Bürgerversammlung stand die Neufassung der Entwässerungssatzung zur Abstimmung auf der Tagesordnung. Hintergrund der Änderung war die Umsetzung der neuen Eigenkontrollverordnung. Nach dieser ist die Gemeinde verpflichtet, neben den gemeindeeigenen Teilen des Kanalnetzes auch die in Privatbesitz befindlichen Zuleitungskanälen regelmäßig zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.
Zur Abrechnung stehen grundsätzlich drei administrative Verfahren zur Verfügung. Alle Alternativen haben ihre Vor- und vor allem auch ihre Nachteile. Es geht dabei insbesondere um Verteilungsgerechtigkeit und um den administrativen Aufwand:
1) Nachweisverfahren: Dabei lassen die Eigentümer die Zuleitungskanäle selbst von einem Fachunternehmen prüfen und übermitteln die Ergebnisse an die Gemeinde, welche die Ergebnisse in ihr Kataster einpflegen muss.
2) Einzelabrechnung: Hierbei beauftragt die Gemeinde ein Fachunternehmen mit der Überprüfung. Die Kosten werden per Einzelabrechnung den Eigentümern belastet.
3) Umlageverfahren: Auch hier beauftragt die Gemeinde ein Fachunternehmen mit der Überprüfung. Die Kosten werden jedoch über die Abwassergebühren auf die Verbraucher umgelegt. Verlierer bei diesem Verfahren sind Großverbraucher wie z.B. Familien. Dieses Verfahren hatte der Gemeindevorstand zu Beginn vorgeschlagen.
Auf wackligen Beinen dagegen steht die  Alternative, für die sich am 15.11. auf Vorschlag der CDU der Haupt- und Finanzausschuss ausgesprochen hat - vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung. Demnach sollen in einer Variation des Umlageverfahrens die Kosten nicht über die Abwassergebühr, sondern über eine Erhöhung der Grundsteuer B auf die Eigentümer umgelegt werden. Verlierer hierbei sind die Eigentümer großer Grundstücke.
Bereits in der Ausschusssitzung hatte richtigerweise die Verwaltung Bedenken bzgl. dieser Variante geltend gemacht, da ein Gebührenhaushalt nach Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend sein müsse. Diese Bedenken wurden durch eine Rückfrage beim hessischen Städte- und Gemeindebund bestätigt. In der Begründung zur Beschlussvorlage hieß es nun: "Nach Abstimmung mit dem Hess. Städte- u. Gemeindebund muss der Satzungstext in § 23 Abs. 2 unverändert bleiben, da auch die Untersuchungskosten der Zuleitungskanäle dem Grunde nach durch die Abwassergebühr gedeckt werden." Diesem Einwand des HSGB wurde der Form halber (Papier ist ja geduldig) stattgegeben und in § 23 Abs. 2 steht nun richtigerweise "... sowie der Aufwand für die Eigenkontrolle und die Überwachung der Zuleitungskanäle ... werden über die Abwassergebühren für das Einleiten von Schmutzwasser abgewälzt."
Gleichzeitig wird aber in der Beschlussvorlage der Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 310 % auf 375 % erhöht. Gemäß Begründungstext ergeben sich dadurch "Steuermehreinnahmen von rd. 261.000,00 €, die dem Abwassergebührenhaushalt jährlich gutgeschrieben werden müssen." Im Klartext bedeutet das, dass mit den Stimmen von CDU und SPD eine Satzung beschlossen wurde, die so niemals vollzogen werden soll.
Rechtlich halten wir dies für mehr als bedenklich, weshalb wir die vorgelegte Satzung ablehnten und uns wie die FDP einem Änderungsantrag der FWG anschlossen, in dem die Untersuchungskosten des öffentlichen Netzes über die Gebühren umgelegt und die Zuleitungskanäle über das Einzelabrechnungsverfahren berechnet werden sollen. Die Mehrheit von SPD und CDU lehnte dies ab!.
Vorbereitungen zum Doppelhaushalt 2012/2013: Erhöhungen in verschiedenen Gebührensatzungen
Neben der Entwässerungssatzung standen auch die Gebührenordnung zu den Kindergärten sowie die Satzung über die Hundesteuer auf dem Prüfstand. Angesichts der unverändert schwierigen Haushaltslage, die für 2012 gemäß Haushaltsentwurf immer noch ein Defizit von 880.000 Euro vorsieht, halten auch wir Erhöhungen in diesen Bereichen für notwendig und hatten bereits in der Vergangenheit verschiedene Initiativen gestartet, die aber häufig keine Mehrheiten fanden. Für uns müssen jedoch soziale Aspekte bedacht werden:
·          So haben wir bei der Hundesteuer für alleinstehende Senioren eine Ermäßigung vorgeschlagen. Zum Antrag hier ...
·          Bei der Kindergartengebühr haben wir vorgeschlagen, die heute bereits für geringverdienende Alleinerziehende geltende Ermäßigung auf alle Geringverdienenden auszuweiten. Zum Antrag hier ...
Beide Anträge wurden zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.
Ganztagsschulen
Nach fast vier Monaten in der Warteschleife wurde unser Antrag vom 11.08.2011 zur Förderung von Ganztagsschulen einstimmig angenommen. Unser Antrag wurde allerdings zuvor auf Betreiben der CDU - unterstützt von den Stimmen der SPD - in seinem Kernpunkt relativiert und verwässert. Konkret hatten wir vorgeschlagen, den Kreis als Schulträger finanziell zu unterstützen, wenn die Ganztagsbetreuung an die Schulen übergeben wird - und zwar genau in der Höhe wie die Gemeinde selbst durch diese Verlagerung Kosten einsparen kann. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wollten die beiden Fraktionen dem Kreis diesen Anreiz nicht bieten. Angesichts seines eigenen Haushaltsdefizits sowie des millionenschweren Investitionsstaus an Schulen wäre das die Chance gewesen, den Kreis zu locken. Unter diesen Voraussetzungen wird der Kreis aber wohl andere Vorhaben umsetzen.
Und dass die Gemeindepolitik für einen so wachsweichen, kostenneutralen Beschluss mit vier Monaten länger braucht als für die Beschlussfassung zum Bau der U3-Betreuung für 1,2 Mio Euro stimmt auch bedenklich. Auch diese Vorlage war am 11.08. vom Gemeindevorstand eingebracht worden, aber bereits am 03.11. verabschiedet worden, wir berichteten hier ...
Kompensationsflächen Flächennutzungsplan
Der Autokontor Bayern möchte in Kilianstädten sein Areal an einer anderen Stelle erweitern als im Flächennutzungsplan vorgesehen. Das macht auch Sinn. Mit einem Antrag wollten wir jedoch sicherstellen, dass wir auf die Fläche Einfluss nehmen können, die an anderer Stelle zur Kompensation aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden muss. Die Gemeindevertretung sollte darüber die Entscheidung treffen! Nachdem der Bürgermeister zusagte, dass dies im Verfahren sichergestellt ist, zogen wir unseren Antrag zurück.