01.12.2011: Einkommensabhängige Kindergartengebühren - Änderungsantrag

Abstimmung:
zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen

Beschlussvorschlag:
Für alle Geringverdiener sollen künftig die gleichen Ermäßigungen gelten wie heute für alleinerziehende Geringverdiener. Im Satzungstext ist jeweils das Wort „Alleinerziehende“ durch „Geringverdiener“ zu ersetzen. Dabei ist darauf zu achten, dass die geplanten Einnahmen erhalten bleiben.

Begründung:
Bereits heute gelten Ermäßigungen für Alleinerziehende. Gemäß §2 (10) der Satzung jedoch nur, wenn sie eine bestimmte Einkommensgrenze (das 3,3 fache des ALGII-Satzes) nicht überschreiten. Es ist heute nicht mehr nachvollziehbar, warum die Ermäßigung nur für alleinerziehende Geringverdiener gelten soll und nicht für alle Geringverdiener. Inwieweit unter diesen Bedingungen eine Veränderung der Gebühren, gegebenenfalls die Entwicklung einkommensabhängiger Beiträge ins Auge gefasst werden könnte, sollte im Ausschuss geklärt werden.