01.12.2011: Einkommensabhängige Kindergartengebühren -
Änderungsantrag
Abstimmung:
zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen
Beschlussvorschlag:
Für alle Geringverdiener sollen künftig die gleichen Ermäßigungen gelten wie heute für
alleinerziehende Geringverdiener. Im Satzungstext ist jeweils das Wort „Alleinerziehende“ durch
„Geringverdiener“ zu ersetzen. Dabei ist darauf zu achten, dass die geplanten Einnahmen erhalten
bleiben.
Begründung:
Bereits heute gelten Ermäßigungen für Alleinerziehende. Gemäß §2 (10) der Satzung jedoch nur,
wenn sie eine bestimmte Einkommensgrenze (das 3,3 fache des ALGII-Satzes) nicht
überschreiten. Es ist heute nicht mehr nachvollziehbar, warum die Ermäßigung nur für
alleinerziehende Geringverdiener gelten soll und nicht für alle Geringverdiener. Inwieweit unter
diesen Bedingungen eine Veränderung der Gebühren, gegebenenfalls die Entwicklung
einkommensabhängiger Beiträge ins Auge gefasst werden könnte, sollte im Ausschuss geklärt
werden.