01.12.2011: Einkommensabhängige Kindergartengebühren -
Änderungsantrag
Abstimmung:
zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen
Beschlussvorschlag:
Dem § 7 soll ein Absatz 4 hinzugefügt werden: "Für alleinstehende Bürgerinnen und Bürger, die
mindestens 65 Jahre alt sind, wird auf Antrag die Steuer für den ersten Hund auf 50 v.H. des
Steuersatzes ermäßigt."
Begründung:
Für viele unserer älteren Bürgerinnen und Bürger ist der Hund oft der einzig verbliebene, manchmal
der letzte Freund und Begleiter. Ein bisschen weniger Einsamkeit darf nicht an den Kosten
scheitern.