Stellplatzsatzung: Befreiung für KfZ-freie Haushalte
Abstimmung:
zur weiteren Beratung überwiesen in den Ausschuss für Strukturplanung, Bau und Verkehr
Beschlussvorschlag:
In § 2 Herstellungspflicht
werden nachfolgende Absätze hinzugefügt
(3) Die Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen kann ausgesetzt werden, so
lange und soweit nachweislich kein Bedarf an Stellplätzen oder Garagen für Kraftfahrzeuge besteht.
Kein Bedarf besteht, so lange sichergestellt ist, dass die zur Nutzung des Grundstücks
Berechtigten im Umkreis von 750 m kein Kraftfahrzeug dauerhaft nutzen. Auf Verlangen ist
nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für ein Aussetzen der Einstellplatz-Verpflichtung erfüllt
sind. Die Aussetzung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.
(4) Die Aussetzung kann jederzeit widerrufen werden, insbesondere wenn die Voraussetzungen
des Abs. 4 nicht erfüllt sind oder entfallen. Im Falle des Widerrufs obliegt die Einstellplatz-
Herstellung dem Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonst dinglich Berechtigten.
Begründung:
Durch die uneingeschränkte Pflicht zur Herstellung von Stellplätze werden heute Bürger
benachteiligt, die kein Kraftfahrzeug besitzen oder nutzen. Sie müssen die Herstellungskosten für
überflüssige Stellplätze tragen. Zudem entsteht durch diese Stellplätze eine unnötige
Flächenversiegelung.
Durch die verbesserte Verkehrs-Anbindung Schönecks über die Niddertalbahn auch am
Wochenende sowie durch die lokalen Einkaufsmöglichkeiten in Schönecks Supermärkten haben
sich in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für autofreies Wohnen verbessert. Durch den
Wegfall der Zwangsverpflichtung zur Stellplatz-Herstellung kann ein weiterer Anreiz geschaffen
werden, auf ein eigenes KfZ zu verzichten.
Ganz exotisch ist dieser Antrag übrigens nicht. Google hat zu Tage gebracht, dass beispielsweise
in Potsdam die gänzliche Abschaffung der Stellplatzsatzung von FDP und Grünen aktuell gefordert
wird.
Die vorgeschlagenen Formulierungen wurden aus der Stellplatzsatzung des rot-grün-gelben
Darmstadt entnommen. Ein Missbrauch soll damit ausgeschlossen werden. Weiter sind die
Regelungen sehr einfach und eindeutig gehalten, so dass keine aufwändigen Prüfverfahren
notwendig sind, die eine Zusatzbelastung der Verwaltung bedeuten würden.
Am heutigen Tage stimmen wir unter TOP 3 auch über eine Initiative zu kommunalen
Klimaschutzmaßnahmen ab. Über solche Programme hinaus sollten wir den Umwelt- und
Klimagedanken auch in unsere täglichen Entscheidungen einbeziehen. Eine solche Gelegenheit ist
die Überarbeitung dieser Satzung.