Stellplatzsatzung: Befreiung für KfZ-freie Haushalte

Abstimmung:
zur weiteren Beratung überwiesen in den Ausschuss für Strukturplanung, Bau und Verkehr

Beschlussvorschlag:
In § 2 Herstellungspflicht
werden nachfolgende Absätze hinzugefügt
(3) Die Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen kann ausgesetzt werden, so lange und soweit nachweislich kein Bedarf an Stellplätzen oder Garagen für Kraftfahrzeuge besteht. Kein Bedarf besteht, so lange sichergestellt ist, dass die zur Nutzung des Grundstücks Berechtigten im Umkreis von 750 m kein Kraftfahrzeug dauerhaft nutzen. Auf Verlangen ist nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für ein Aussetzen der Einstellplatz-Verpflichtung erfüllt sind. Die Aussetzung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.
(4) Die Aussetzung kann jederzeit widerrufen werden, insbesondere wenn die Voraussetzungen des Abs. 4 nicht erfüllt sind oder entfallen. Im Falle des Widerrufs obliegt die Einstellplatz- Herstellung dem Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonst dinglich Berechtigten.
Begründung:
Durch die uneingeschränkte Pflicht zur Herstellung von Stellplätze werden heute Bürger benachteiligt, die kein Kraftfahrzeug besitzen oder nutzen. Sie müssen die Herstellungskosten für überflüssige Stellplätze tragen. Zudem entsteht durch diese Stellplätze eine unnötige Flächenversiegelung.
Durch die verbesserte Verkehrs-Anbindung Schönecks über die Niddertalbahn auch am Wochenende sowie durch die lokalen Einkaufsmöglichkeiten in Schönecks Supermärkten haben sich in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für autofreies Wohnen verbessert. Durch den Wegfall der Zwangsverpflichtung zur Stellplatz-Herstellung kann ein weiterer Anreiz geschaffen werden, auf ein eigenes KfZ zu verzichten.
Ganz exotisch ist dieser Antrag übrigens nicht. Google hat zu Tage gebracht, dass beispielsweise in Potsdam die gänzliche Abschaffung der Stellplatzsatzung von FDP und Grünen aktuell gefordert wird.
Die vorgeschlagenen Formulierungen wurden aus der Stellplatzsatzung des rot-grün-gelben Darmstadt entnommen. Ein Missbrauch soll damit ausgeschlossen werden. Weiter sind die Regelungen sehr einfach und eindeutig gehalten, so dass keine aufwändigen Prüfverfahren notwendig sind, die eine Zusatzbelastung der Verwaltung bedeuten würden.
Am heutigen Tage stimmen wir unter TOP 3 auch über eine Initiative zu kommunalen Klimaschutzmaßnahmen ab. Über solche Programme hinaus sollten wir den Umwelt- und Klimagedanken auch in unsere täglichen Entscheidungen einbeziehen. Eine solche Gelegenheit ist die Überarbeitung dieser Satzung.