Sitzung der Gemeindevertretung am 21.06.2011: Unterschiedliche
Interpretationen des Gleichbehandlungs-Begriffes
Warum für uns Grüne in der Gemeindevertretung derzeit eine Fortsetzung der Koalition mit der
SPD nicht möglich ist, wurde der Öffentlichkeit in der Gemeindevertretung am 21.06. beispielhaft
offenbart. Es ging um Zuschussanträge zu baulichen Maßnahmen der Musikschule (14.000 €), des
SKV Büdesheim (20 Jahre je 6.500 €) und des Traktorenvereins (2 x 5.000 €). Mit unserem
bisherigen Koalitionspartner hatten wir im Konsolidierungsprogramm zum Doppelhaushalt
2010/2011 beschlossen, die pauschalen Investitionszuschüsse für Vereine auszusetzen. Insofern
bleibt angesichts der prekären Haushaltssituation nur, die Vorhaben individuell zu betrachten und
zu entscheiden.
Wir Grünen sehen dabei die Unterstützung der Musikschule als alternativlos an, weil diese
ansonsten ohne Räumlichkeiten dastünde und ihrem Bildungsauftrag nicht mehr nachkommen
kann. Dem SKV Büdesheim möchten wir anstatt eines Zuschusses von 130.000 Euro mit einer
Kommunalbürgschaft unter die Arme greifen, um günstigere Zinskonditionen zu ermöglichen (zum
Änderungsantrag
hier ...). Beim Bau einer Halle für den Traktorenverein erschließt sich für die
Grünen das übergeordnete Interesse der Allgemeinheit nicht. Die SPD dagegen folgte der
Argumentationslinie, dass die Vereine gleich behandelt werden müssten. Hat die Gemeinde also in
der Vergangenheit dem Schützenverein für ein Bauvorhaben mit fünf Prozent der Investitionssumme
unter die Arme gegriffen, so müsse dies auch für den Traktorenverein gelten. Die
Gemeindevertretung könne sich nicht anmaßen, die Bedeutung der Vereinsaktivitäten für die
Allgemeinheit zu werten. Für uns Grüne dagegen steht die Gleichbehandlung der Generationen im
Vordergrund: dass unsere Generation Entscheidungen auf Pump trifft und unsere Kinder dafür
bezahlen müssen, geht nicht. Zwar wurden die Beschlussfassungen nochmals vertagt und eine
Beratung im Haupt- und Finanzausschuss anberaumt, die Positionen scheinen jedoch klar zu sein.
Beinahe zur Randnotiz wurde die Abstimmung über den städtebaulichen Vertrag zur Errichtung
zweier zusätzlicher Windkraftanlagen an der Hohen Straße. Nur FWG und FDP lehnten diese
weiterhin ab.
Was die Energiewende angeht sind Grüne und FWG inhaltlich also weit voneinander entfernt.
Unsere Unterstützung bekam gleichwohl ein Antrag der FWG, eine Zusicherung des
Bürgermeisters in der Niederschrift der letzten Gemeindevertreter-Sitzung am 12.05. zu
protokollieren. Die FWG hatte im Genehmigungsverfahren zur Biogasanlage in Karben Gutachten
angefordert und wollte (Bewilligung vorausgesetzt) sicherstellen, dass die Ergebnisse derselben in
der nächsten Stufe des Verfahrens (Offenlegung) noch von der Gemeindevertretung diskutiert
werden können. Unter dieser Voraussetzung hatte die FWG am 12.05. der Überweisung des
Antrags zur "abschließenden Beschlussfassung" in den Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr,
Energie und Klimaschutz zugestimmt. Wie sich dort am 08.06. jedoch herausstellte, war die
Sache längst gelaufen: Der Gemeindevorstand hatte seine Stellungnahme bereits abgegeben, die
Abgabefrist war schon am 05.05. abgelaufen. Die Vorlage für die Gemeindevertretung hatte also nur
noch informatorischen Charakter. Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, denn die Verfahren
können sich nicht am Sitzungskalender der Schönecker Gemeindevertretung orientieren. Nur
sollten alle Beteiligten darüber aufgeklärt werden, an welcher Stelle des Verfahrens sie sich
befinden und ob ggf. die Diskussionsbeiträge noch von Belang sind. Ansonsten bekommt das
Ganze ein unnötiges "Geschmäckle". Zur inhaltlichen Diskussion in der Gemeindevertretung und
im Ausschuss mehr
hier ...