21.06.2011: Erweiterung der SKV-Turnhalle - Kommunalbürgschaft statt Zuschuss

Abstimmung:
zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Schöneck beteiligt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht an der Finanzierung der Erweiterung der SKV Turnhalle. Sie stellt allerdings eine Kommunalbürgschaft für den Kredit in Höhe von 220.000 €, damit der SKV günstigere Kreditkonditionen eingeräumt bekommen kann. Der Beschluss bezüglich der Kommunalbürgschaft gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht.

Begründung:
Der Sport und Kulturverein Büdesheim ist Eigentümer der SKV Turnhalle und erhält jährlich einen Zuschuss in Höhe von 3.000 €. Darüber hinaus kann er, so der Begründung seitens des Gemeindevorstandes zu entnehmen, die Halle an andere Vereine vermieten und dafür Geld nehmen, welches den jeweiligen Vereinen dann seitens der Gemeinde erstattet wird. Die Vermietung der Halle für andere z.B. gewerbliche Zwecke obliegt dem SKV in eigener Verantwortung. Zudem gehen wir davon aus, dass auch der im vorderen Teil befindliche Gastronomiebetrieb nicht kostenfrei gestellt sein wird.
Insofern kann der Verein aus eigener Kraft Einnahmen erzielen, die die Tilgungs- und Zinszahlungen ermöglichen sollten.
Bezüglich der Lärmbelästigung, die von den Aktivitäten in der Halle ausgehen soll, muss folgendes angemerkt werden. Ein Teil der angrenzenden Grundstücke befand sich einst in Hand des SKF und wurde von diesem veräußert. Untersucht werden sollte in diesem Zusammenhang auch, inwieweit bei geschlossenen Fenstern der zulässige Geräuschpegel eingehalten werden kann.
Des Weiteren ist der Begründung seitens des Gemeindevorstandes zu entnehmen, dass bei einer 20jährigen Zahlung in Höhe von 6.000 € 120.000 € aufzubringen seien. Dabei wird leider übersehen, dass die jährlichen Zahlungen auch einer Zinsbelastung unterliegen und deshalb nicht korrekt dargestellt wurden.
Bei der gegenwärtigen Finanzlage der Gemeinde Schöneck ist eine finanzielle Verpflichtung für eine FREIWILLIGE LEISTUNG weit über 100.000 € hinausgehend nicht zu vertreten und widerspricht dem in diesem Hause beschlossenen Konsolidierungsprogramm.