21.06.2011: Erweiterung der SKV-Turnhalle - Kommunalbürgschaft statt
Zuschuss
Abstimmung:
zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Schöneck beteiligt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht an der Finanzierung der
Erweiterung der SKV Turnhalle. Sie stellt allerdings eine Kommunalbürgschaft für den Kredit in
Höhe von 220.000 €, damit der SKV günstigere Kreditkonditionen eingeräumt bekommen kann. Der
Beschluss bezüglich der Kommunalbürgschaft gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch die
Kommunalaufsicht.
Begründung:
Der Sport und Kulturverein Büdesheim ist Eigentümer der SKV Turnhalle und erhält jährlich einen
Zuschuss in Höhe von 3.000 €. Darüber hinaus kann er, so der Begründung seitens des
Gemeindevorstandes zu entnehmen, die Halle an andere Vereine vermieten und dafür Geld
nehmen, welches den jeweiligen Vereinen dann seitens der Gemeinde erstattet wird. Die
Vermietung der Halle für andere z.B. gewerbliche Zwecke obliegt dem SKV in eigener
Verantwortung. Zudem gehen wir davon aus, dass auch der im vorderen Teil befindliche
Gastronomiebetrieb nicht kostenfrei gestellt sein wird.
Insofern kann der Verein aus eigener Kraft Einnahmen erzielen, die die Tilgungs- und
Zinszahlungen ermöglichen sollten.
Bezüglich der Lärmbelästigung, die von den Aktivitäten in der Halle ausgehen soll, muss folgendes
angemerkt werden. Ein Teil der angrenzenden Grundstücke befand sich einst in Hand des SKF und
wurde von diesem veräußert. Untersucht werden sollte in diesem Zusammenhang auch, inwieweit
bei geschlossenen Fenstern der zulässige Geräuschpegel eingehalten werden kann.
Des Weiteren ist der Begründung seitens des Gemeindevorstandes zu entnehmen, dass bei einer
20jährigen Zahlung in Höhe von 6.000 € 120.000 € aufzubringen seien. Dabei wird leider übersehen,
dass die jährlichen Zahlungen auch einer Zinsbelastung unterliegen und deshalb nicht korrekt
dargestellt wurden.
Bei der gegenwärtigen Finanzlage der Gemeinde Schöneck ist eine finanzielle Verpflichtung für
eine FREIWILLIGE LEISTUNG weit über 100.000 € hinausgehend nicht zu vertreten und
widerspricht dem in diesem Hause beschlossenen Konsolidierungsprogramm.