Sitzung der Gemeindevertretung am 19.03.2015: Bietverfahren für Altes
Schloss Büdesheim beschlossen
"Wie kann das Alte Schloss, das sich die letzten etwa 30-40 Jahre seiner bisher langen
Geschichte im Besitz der Gemeinde Schöneck befand, am besten erhalten werden?"
Das ist die Kernfrage, die derzeit Schöneck und Büdesheim bewegt. Dass das Schloss
erhalten wird, ist unter allen Beteiligten unstrittig, gestritten wird vielmehr über die
Verfahren.
Ein kurzer Rückblick: Im Dezember 2013 hatte die Gemeindevertretung einstimmig
beschlossen, das Schloss zum Verkauf anzubieten. Im Dezember 2014 lag schließlich
ein aus unserer Sicht sowohl inhaltlich als auch finanziell gutes Angebot auf dem Tisch
der Gemeindevertretung. Neben dem Schloss, das durch einen Restaurantbetrieb und
einen Veranstaltungsraum öffentlich zugänglich bleiben sollte, sollte dabei auch die
angrenzende Freifläche verkauft und bebaut werden. In Summe für 1,8 Millionen Euro.
Jedoch machte ein von der mittlerweile gegründeten Bürgerinitiative beauftragter
Rechtsanwalt rechtliche Bedenken geltend. Und tatsächlich, auch nach Einschätzung
des hessischen Städte- und Gemeindebundes hätte entweder ein Bieterverfahren
stattfinden müssen oder es hätte vor dem Beginn von Verhandlungen mit Interessenten
ein Wertgutachten eingeholt werden müssen.
Heute stellt sich die Frage, wie wir mit dieser juristischen Einschätzung umgehen: Da
logischerweise rückwirkend das Gutachten nicht mehr vor den Beginn der
Verhandlungen platziert werden kann, bleibt nur noch die Variante, in ein Bieterverfahren
zu gehen, so wir weiter willens sind, das Schloss zu verkaufen. FDP und Bürgerinitiative
wollen dagegen das Verfahren für sechs Monate aussetzen, um der Bürgerinitiative
exklusiv Zeit zu geben, ein eigenes Bewirtschaftungskonzept zu entwickeln.
Es lässt uns keinesfalls unbeeindruckt, dass 700 Menschen gegen den Verkauf
unterschrieben haben, und der Zwischenstand des Konzeptes, der im Ortsbeirat
Büdesheim präsentiert wurde, enthält einige gute Ansätze. Wir sind jedoch nicht
überzeugt genug, dass wir eingleisig und alternativlos auf die in Entwicklung befindlichen
Konzepte der BI setzen sollten. Denn den Konzepten folgend würde die Gemeinde
Eigentümer bleiben und daher nach wie vor für die Kosten und Risiken der
Instandhaltung gerade stehen müssen. Wir halten es für fraglich, dass es gelingen wird,
dass die Erträge aus einer Schlossbewirtschaftung diese Kosten dauerhaft übersteigen.
Deshalb halten wir nach jetzigem Kenntnisstand nach wie vor den Verkauf für die
bessere Lösung und wollen das Bieterverfahren einleiten. Und am Ende haben wir
hoffentlich die Auswahl unter mehreren guten Alternativen – von Investoren und der
Bürgerinitiative. Über einen Verkauf entschieden wird erst am Ende des
Bieterverfahrens. Dadurch bekommt die Bürgerinitiative "automatisch" die geforderte
Zeit, die auch das Bieterverfahren benötigt. Damit das komplexe Verfahren dieses Mal
rechtlich einwandfrei abgewickelt wird, soll ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden.
Diese Vorgehensweise wurde von der Mehrheit von CDU, SPD und Grünen in einer
gemeinsam getragenen Beschlussvorlage beantragt und beschlossen. Zum Antrag und
zum Redebeitrag von Wolfgang Seifried hier ...
Innenentwicklung statt Neubaugebiet Kilianstädten Süd
In der emotionalen Debatte um das Alte Schloss ging ein anderer, damit aber durchaus
im Zusammenhang stehender Antrag unserer Fraktion fast unter und wurde leider
abgelehnt. Auch beim Alten Schloss handelt es sich im Grunde genommen um
Innenentwicklung. Um dem Flächenfraß Einhalt zu gebieten, forderten wir, dass die
Planungen für ein Neubaugebiet südlich Kilianstädtens in diesem Jahr nicht wie
beschlossen aufgenommen werden. Laut Umweltbundesamt wird deutschlandweit nach
wie vor täglich (!) eine Fläche so groß wie 113 Fußballfelder neu ausgewiesen, die
Summe lauter kleiner Baugebiete wie in Schöneck. Alle Schönecker Parteien sind sich
zudem einig, dass die Innenentwicklung vorangetrieben werden soll, dass zum Beispiel
Baulücken gefüllt oder Leerstände reaktiviert werden sollen, um die Ortskerne nicht
verwaisen zu lassen. Hierzu gibt es einen einstimmigen Beschluss der
Gemeindevertretung. Der Ausweis von Neubaugebieten konterkariert jedoch dieses
Vorhaben: Es ist nun mal einfacher, ein Haus in einem Neubaugebiet auf der grünen
Wiese zu bauen, als beispielsweise ein Haus im Ortskern zu kaufen und zu sanieren.
Auf diesen Konflikt hatte in einer Ausschusssitzung die Verwaltung hingewiesen. Auch
Förderprogramme des Landes Hessen zur Innenentwicklung werden nur gewährt, wenn
nicht parallel dazu Neubaugebiete ausgewiesen werden. Überall hat man erkannt, dass
es keinen Sinn macht, diese miteinander konkurrierenden Initiativen zu parallelisieren,
leider nicht in Schönecks Kommunalpolitik. Hier will man mit
Innenentwicklungskonzepten gegen die eigenen Beschlüsse für Neubaugebiete
ankämpfen. Unser Antrag wurde abgelehnt. Zum Antrag hier ...