Keine Teilerschließung Wohnbaugebiet Kilianstädten Süd
Abstimmung:
Leider abgelehnt: 5 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Schöneck stellt die Planungen für eine Teilerschließung eines
Baugebietes Kilianstädten-Süd zumindest so lange zurück, bis die innerörtlichen
Entwicklungspotentiale ermittelt und Baulücken weitestgehend geschlossen sind.
Begründung:
Für die Teilerschließung eines Baugebietes Kilianstädten-Süd wurden für den Haushalt
2015 mit Gemeindevertretungs-Beschluss vom 17.12.2013 10.000 € eingestellt (HH-
Stelle: 3090161000 Sachkonto 6120000).
Am 12.06.2014 beschloss die Gemeindevertretung die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise zur Innenentwicklung, d.h. die Sammlung von
Informationen in Zusammenarbeit mit einem Service-Angebot des Regionalverbands.
Die im Haushalt eingestellten Mittel für ein Innenentwicklungskonzept werden für die
Anschaffung von Software verwendet, die hilft, über ein Baulückenkataster dauerhaft die
Übersicht über Potentiale für Innenentwicklung zu erhalten. In einer Sitzung des BUVEK-
Ausschusses war von der Verwaltung zuvor darauf hingewiesen worden, dass es für die
Innenentwicklung kontraproduktiv ist, gleichzeitig Neubaugebiete auszuweisen. Zudem
wurden zahlreiche Projekte aufgeführt, in denen bereits Innenentwicklung stattfindet.
Auch bei der Maßnahme am Alten Schloss in Büdesheim handelt es sich um
Innenentwicklung. In die Sitzung der Gemeindevertretung für den 16.12.2014 wurde
zuletzt von der CDU-Fraktion ein Antrag eingebracht, der das Vorgehen zur Ermittlung
präzisieren soll.
Aus Sicht der Grünen ist die Innenentwicklung gegenüber dem Bauen auf der Grünen
Wiese zur Schaffung von neuem Wohnraum - oder im Falle von Leerständen zu dessen
Wiederbereitstellung - aus städtebaulichen und aus ökologischen Gründen zu
bevorzugen. Die zusätzliche Versiegelung von Fläche kann so vermieden werden.
Insofern begrüßen wir Grüne die Initiativen zur Innenentwicklung. Gleichzeitig sollten wir
aber vermeiden, diese durch die Planung neuer Baugebiete zu stören. Es sollten vom
Parlament nicht gleichzeitig miteinander in Konkurrenz stehende Arbeiten bei der
Verwaltung beauftragt werden.