Sterntalerschule Büdesheim: bevorzugter Standort für die
Ortsteilbücherei im Zuge eines Schloss-Verkaufs
Abstimmung:
Auf Antrag der FWG mit den Stimmen aller anderen Fraktionen zurückgestellt bis zum
Abschluss des Bietverfahrens für das alte Schloss und damit de facto abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stellt fest: Der im Zuge des geplanten Verkaufs des Alten
Schlosses bislang angedachte Umzug der Ortsteilbücherei Büdesheim in die
Räumlichkeiten in der Schulstraße 3 ist eine naheliegende Lösung, da diese derzeit
nicht anderweitig genutzt werden. Eine bessere Alternative wäre jedoch ein Umzug an
die Sterntalerschule, sofern in Kooperation mit den Beteiligten und Betroffenen des
Kreises als Schulträger und der Schule hierfür eine finanziell tragbare Lösung gefunden
wird. Die Vorteile wären, dass
- die Bücherei näher an eine ihrer Hauptnutzergruppen, die Grundschulkinder,
heranrücken würde und noch besser in den Schulalltag integriert werden
könnte,
- die Bücherei in diesem Zuge ebenerdig und barrierefrei gestaltet werden
könnte und somit für eine weitere Nutzergruppe, z.B. Senioren aus dem
benachbarten Altenhilfezentrum zugänglich würde,
- die Räumlichkeiten in der Schulstraße für andere Zwecke genutzt werden
könnten.
Der Gemeindevorstand wird daher zu Folgendem beauftragt,
- Gegenüber dem Kreis als Schulträger und der Schule zu signalisieren, dass
die Gemeinde bereit wäre, einen Teil des Verkaufserlöses für eine bauliche
Erweiterung der Sterntalerschule bereit zu stellen, sofern:
- In diese Erweiterung die Bücherei einziehen kann.
- Die Schule ebenfalls die bauliche Erweiterung nutzen möchte und
sich in diesem Zuge zu einer Schule mit Ganztagsangebot
entwickelt.
- Der Kreis als Schulträger bereit ist, sich ebenfalls an den Kosten
für die bauliche Erweiterung zu beteiligen.
- Mit dem Kreis und der Schule Verhandlungen in diesem Sinne aufzunehmen,
falls von deren Seite ebenfalls Interesse signalisiert wird.
- Die Gespräche sind zeitnah aufzunehmen, so dass erste Ergebnisse nach
Möglichkeit mit Ende des anlaufenden Bietverfahrens vorliegen.
Begründung:
Die Hauptnutzer der Büdesheimer Bücherei sind Büdesheimer Kinder im
Grundschulalter, in der Regel also Schüler und Schülerinnen der Sterntalerschule.
Büchereibesuche sind bereits heute in den Schulalltag integriert. Es liegt daher nahe, die
Bücherei an die Schule zu holen, sofern die räumlichen Voraussetzungen geschaffen
werden können. Andererseits scheiterten bislang die Ansätze, die Sterntalerschule in
das Ganztagsprogramm des Landes aufzunehmen, unter anderem an den
unzureichenden Räumlichkeiten. Durch den Auszug der Bücherei aus dem Schloss
ergibt sich hier die einmalige Möglichkeit, Synergien zwischen Schule und Gemeinde zu
nutzen. So könnten die Büchereiräume ein Baustein in einem künftigen
Ganztagskonzept der Sterntalerschule sein. Es ist vorstellbar, dass diese Räume, z.B.
über Rollregale, die nur während der Bücherei-Öffnungszeit (zwei Abende pro Woche)
auseinandergeschoben werden, auch für andere Schul- oder Betreuungszwecke
genutzt werden können und deshalb gemeinschaftlich vom Kreis als Schulträger und
der Gemeinde finanziert werden. Auch die Co- Finanzierung der Erich-Simdorn-Halle
entsprang einer solch vorbildlichen Zusammenarbeit zwischen dem Main-Kinzig-Kreis
und der Gemeinde Schöneck.
Aus Sicht von Bündnis 90 / Die Grünen ist bedauerlich, dass der Verkauf des Schlosses
auf Basis eines guten Angebots nicht bereits im Dezember 2014 beschlossen werden
konnte. Für den Fall dass das anlaufende Bietverfahren jedoch erneut ein oder mehrere
gute Angebote hervorbringt, sollten die durchaus vorhandenen Chancen dieser
Verzögerung genutzt werden. Denn gemäß der Beschlussempfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 10.12.2014 präferierte zwar eine Mehrheit einen Umzug der
Bücherei an die Schule. Es bestanden jedoch Bedenken, dass die von Bündnis 90 / Die
Grünen zur Finanzierung vorgeschlagene „Infrastrukturrücklage“ haushaltsrechtlich
zulässig sei, weil nach damaligem Angebot das Schloss „nur“ ca. zum Buchwert, nicht
aber mit Gewinn hätte verkauft werden können. Durch die Verzögerung besteht nun die
Chance, den bevorzugten Bücherei-Standort und die damit verbundenen Kosten ohne
den Umweg über eine Rücklage, als Bestandteil des Gesamt- Vorhabens „Schloss-
Verkauf“ in eine Beschluss-Vorlage zu integrieren. Dafür muss aber zeitnah mit den
Gesprächen begonnen werden.