16.09.2010: Veranlagung zu Kanalhausanschlusskosten und
Straßenbeiträgen (Änderungsantrag)
Abstimmung:
Änderungsantrag zugestimmt: 24 Stimmen dafür, 5 Enthaltungen
Somit geänderter Hauptantrag zugestimmt: 15 Stimmen dafür, 6 dagegen, 8 Enthaltungen
Beschlussvorschlag
Der Punkt A3) wird wie folgt ersetzt: „Bei künftigen Kanalsammlererneuerungen sind die
anfallenden Kanalanschlusskosten gemäß Hessischem Kommunalabgabengesetz in Verbindung
mit der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schöneck zu veranlagen.“
Der Punkt B2) wird wie folgt ersetzt: „Bei künftigen Straßenerneuerungsmaßnahmen sind die
anfallenden Straßenbaukosten gemäß Hessischem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit
der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Schöneck zu veranlagen.“
Begründung:
Für die bisherige Abrechnungspraxis gab es jeweils z.T. nachvollziehbare Gründe. Jedoch wird die
unterschiedliche Handhabung unterschiedlicher Maßnahmen zu Recht als ungerecht empfunden.
Um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, soll künftig exakt nach dem HessKAG und den jeweiligen
Satzungen veranlagt werden. Sollten nach Auffassung des Gemeindevorstands in den bestehenden
Satzungen Ungereimtheiten oder Ungerechtigkeiten bestehen, so sollte der Gemeindevorstand eine
Änderung der Satzung zur Entscheidung vorlegen. Denn eine zur Satzung widersprüchliche
Auslegung kann nicht über eine normale Beschlussvorlage dauerhaft geregelt werden.
Eine nachträgliche Veranlagung bislang nicht abgerechneter Maßnahmen oder Kostenpositionen
ist nach Auffassung von Bündnis 90 / Die Grünen nicht praktikabel und sollte vermieden werden.