13.09.2012: Rede von Peter Zittier zum Landesentwicklungsplan Windkraft
Bei dem hier zur Abstimmung und Stellungnahme vorliegenden Tagesordnungspunkt, dem Entwurf
zum Landesentwicklungsplan Hessen – Vorgaben zur Nutzung der Windenergie, handelt es sich
um ein äußerst komplexes Werk, welches der positiven Zielsetzung des Hessischen
Energiegipfels, den Energiebedarf des Landes bis 2050 mit erneuerbaren Energien sicherzustellen,
dienen soll. Konsens wurde deshalb darüber erzielt, 2% der Landesfläche als Vorranggebiete für
die Windenergie bereitzustellen.
Aus diesem Grunde hat die Verbandskammer des Regionalverbandes bereits Ende April
Ausschluss und Abstandskriterien festgelegt, von denen der jetzt vorliegende Entwurf des
Landesentwicklungsplan in einigen gravierenden Punkten abweicht.
Zudem liegen auch noch der im Energiekonzept der Landesregierung angekündigte
naturschutzfachliche Erlass, der die Kriterien für die regionalplanerische Bewertung benennt,
benennen soll nicht vor, noch die im Umweltbericht genannten Materialien zum
Landschaftsprogramm.
Ebenso wurde das Gutachten zu windkraftempfindlichen Vogel und Fledermausarten erst Mitte Juli
ins Internet gestellt.
Diese zusätzlichen Informationen wären und waren aber von bedeutender Wichtigkeit um den
vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsplanes abschließend beurteilen zu können.
Überhaupt lag der Entwurf der Gemeinde Schöneck erst Anfang Juli, sozusagen mit Beginn der
Sommerferien und in der parlamentarischen Sommerpause vor. Inwieweit hier der Landesregierung,
vertreten durch den RP absichtliches Handeln unterstellt werden kann, überlasse ich Ihrer eigenen
Interpretation.
Das der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 7.8.12 den Änderungen des
Landesentwicklungsplanes in der vorliegenden Fassung zugestimmt hat, ist sicherlich auch
diesem zeitlichen Druck zuzuschreiben, zumal im Anschreiben wohl auch der Eindruck suggeriert
wurde, diese Änderungen wären mit dem Regionalverband Frankfurt Rhein Main und der
Regionalversammlung Südhessen abgestimmt gewesen.
Dies war aber mitnichten der Fall!
Die Stellungnahme des Regionalverbandes soll auf der Sitzung in der kommenden Woche
verabschiedet werden und sieht Änderungen bei folgenden Punkten vor:
• Zu Z3a: die Mindestwindgeschwindigkeit ist zu reduzieren von 5,75 m/s auf 5,5 m/s in 140
Meter Höhe und 5,25 m/s in 100 Meter Höhe. Dies wird damit begründet, dass bei der
Beibehaltung der vorgegebenen Windgeschwindigkeit weder dem Landkreis Offenbach, noch dem
Landkreis Groß Gerau Vorrangflächen zur Nutzung der Windenergie zur Verfügung stünden. Auch
im westlichen Main-Kinzig-Kreis wäre eine gravierende Flächenreduzierung der Suchräume zu
vermelden.
• Zu Z3b: Hier wurden Suchraumabstände I 750 Meter und II 1000 zu Wohn und Bauflächen
festgelegt, wobei der Regelabstand von 1000 Metern nur mit Zustimmung der Gemeinde
unterschritten werden kann.
• Zu Z3e: Der als generelles Ausschlußkriterium geltende Schutzwald soll zurückgenommen
werden, da Windkraftanlagen Klimaschutzaspekten, Bodenschutz- oder Trinkwasserschutz-
aspekten seltenst widersprechen.
• Zu Z3f: Anzahl der Windkraftanlagen mindestens 3 soll gestrichen werden, um auch hier dem
Ausnahmefall Rechnung tragen zu können und ggf. nur eine Windkraftanlage errichten zu können.
Die Aussagen zu Natura 2000 Gebieten und den Artenschutzbestimmungen erfordern aktuelle und
differenzierte Datengrundlagen, die bei „Vorrangflächen mit Ausschlusswirkung“ so der Auftrag der
Regionalplanung, kaum substantiell begründet und deshalb auch nicht festgeschrieben werden
sollten.
Allgemein wird in der Vorlage der Landesentwicklungsplanänderung von tendenziell negativen
Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch Windkraftanlagen gesprochen. Eine solche
Festlegung ist rein subjektiv, abhängig von gesellschaftlicher Akzeptanz und persönlichem
Landschaftsbildempfinden und hat hier meiner Meinung nach nicht zu suchen.
Lassen Sie mich zusammenfassen:
Sämtliche Ausschlusskriterien verringern die Fläche der Suchräume zur Windenergienutzung. Der
vorliegende Entwurf würde nur noch ca. 7700 ha, anders ausgedrückt 3,1 % der Landesfläche als
Suchfläche ermöglichen und einige Gemeinden und Kreise komplett bzw. gravierend von der
alternativen Energiegewinnung durch Windenergienutzung ausschließen. Mit den eben skizzierten
und möglichen Änderungen würde sich diese Zahl auf knapp 13.000 ha, rund 5,3 % der
Landesfläche erhöhen.
Hier aber sämtliche notwendigen Änderungsanträge detailliert einzubringen war in der Kürze der
Zeit nicht machbar und hätte sicherlich unsere Gemeindevertretung bei der Beschlussfassung
überfordert, so dass wir nicht umhin kommen werden, die Vorlage in seiner Komplexität komplett
abzulehnen.
Es gilt das gesprochene Wort