Abstimmung (in geänderter Form):
zugestimmt: 33 Stimmen dafür, 3 Enthaltungen
Haushaltsplan 2009 - Investitionen Fachbereich 3 – Stadtentwicklung
Diverse Investitionen
Antrag:
Die Beträge folgender Haushaltspositionen bleiben unverändert, erhalten jedoch neue Namen
gemäß der nachfolgenden Tabelle. Die Ausgabe-Positionen werden mit einem Sperrvermerk
versehen, der von der Gemeindevertretung aufgehoben werden kann.
Nr.
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Name Haushaltsentwurf
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Name neu
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2009
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2010
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2011
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2012
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I370001022
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Kanalisation, Neugasse –
Regenüberlaufbauw
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Investitionen
Hochwasserschutz
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0
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-21.000
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0
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0
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I370001025
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Kanalisation,
Regenrückhalteb.Uferstraße
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Investitionen
Hochwasserschutz
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0
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0
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-10.000
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-100.000
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I370001052
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Regenrückhalteb. Hellerborner
Bach 1
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Investitionen
Hochwasserschutz
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-155.000
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0
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0
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0
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I370001053
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Regenrückhalteb. Hellerborner
Bach 2
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Investitionen
Hochwasserschutz
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-120.000
|
0
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0
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0
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I370001054
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Zuschuss RÜB Hellerborner
Bach 2
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Investitionen
Hochwasserschutz
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120.000
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0
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0
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0
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I370001058
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Zuschuss RÜB Hellerborner
Bach 1
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Investitionen
Hochwasserschutz
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100.000
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0
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0
|
0
|
Die Haushaltspositionen können nicht ausschließlich für den Bau von Regenrückhaltebecken
verwendet werden, sondern bevorzugt auch für natürliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz,
insbesondere dem Ankauf und der Renaturierung von Ackerflächen oder der Nidderauen.
Im Haupt- und Finanzausschuss und einzeln in der Gemeindevertretung (jeweils gegen
die Stimmen der Grünen) beschlossene Änderungen:
Die Haushaltspositionen behalten ihre ursprünglichen Namen, die Umbenennung bleibt aus.
Der letzte Satz nach der Tabelle wird gestrichen.
Begründung:
Durch
- die zunehmende Flächenversiegelung infolge von Straßen- und Häuserbau,
- die Intensiv-Landwirtschaft sowie
- die Klimawandel-bedingt häufigeren und heftigeren Starkregenereignisse
haben die Hochwasserereignisse in Schöneck in jüngster Zeit zugenommen (z.B. Dresdner
Straße, Riedwiese) und das Risiko steigt weiter. Betroffen sind nicht nur die im Haushaltsplan
vorgesehenen Gebiete. Technischer Schutz in Form von Regenrückhaltebecken ist die teuerste
Form des Hochwasserschutzes und sollte nur als letzte Option gewählt werden. Daher sollen
andere Optionen wie die Wandlung von Ackerflächen in extensives Grünland oder Feldholzinseln
sowie die Anlage von Feldrandhecken geprüft werden. So kann zusätzliche Versickerungsfläche
am Ort des Niederschlags geschaffen werden und das schnelle Abfließen auf der Bodenoberfläche
verhindert werden.
Vorgetragene Rede:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
dieser Antrag wurde im Haupt- und Finanzausschuss stark verändert – zu stark verändert. Daher
möchte ich heute nochmals die Absicht verdeutlichen: sie besteht nicht darin, Schönecker Bürger
Hochwassergefahren auszusetzen, im Gegenteil!
Der Reihe nach: im Haushaltsentwurf sind in Summe fast 500 TEUR für Bau, Sanierung oder
Unterhalt von Regenrückhaltebecken vorgesehen, zunächst bereits in 2009 275 TEUR am
Hellerborner Bach, wo in Folge der Neu-Versiegelung durch die Südumgehung Handlungsbedarf
besteht.
Eine Ortsbegehung sowie die Betrachtung der Satellitenbilder in Google Maps ergaben, dass
intensiv landwirtschaftliche Nutzung die ausgeräumten Hangflächen prägt. Dadurch besteht bei
Starkregenereignissen und entsprechender Bepflanzung keine Versickerungsmöglichkeit, und das
Oberflächenwasser gelangt ungebremst über den Hellerborner Bach in die Ortslagen.
Es ist zu vermuten, dass - anstatt des Baus von Regenrückhaltebecken - über die Renaturierung
und Bepflanzung einzelner Flächen der gleiche Effekt, nämlich der Schutz vor schnell
abfließendem Oberflächenwasser erzielt werden kann. Dies wäre mit Sicherheit kostengünstiger.
Damit wären Mittel frei, um auch für Bewohner anderer Ortslagen - wie der Dresdner Straße oder
der Riedwiese - Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dort standen in jüngster Zeit ebenfalls Keller
unter Wasser.
Diese Vermutung möchten wir vor dem Bau von Regenrückhaltebecken überprüft wissen. Sollte sie
sich als falsch erweisen, kann immer noch zu diesem letzten Mittel gegriffen werden. Unser Antrag
soll daher genau diese ergebnisoffene Prüfung ermöglichen:
- durch Umbenennung der Investitionsmaßnahmen von „Regenrückhaltebecken“ in
„Hochwasserschutz“ und
- durch den Satz, dass ausdrücklich auch natürliche Maßnahmen zum Schutz vor
Hochwasser ergriffen werden können.
Die Änderungen aus dem HuF nehmen diese Ergebnisoffenheit weg und legen uns bereits heute
auf den Bau von Regenrückhaltebecken für 275 TEUR fest, ohne dass wir über einen
ausreichenden Kenntnisstand verfügen. Ich beantrage daher, über die Änderungen aus dem HuF
einzeln abzustimmen und bitte Sie zumindest in den beiden vorgenannten Punkten um
Zustimmung zum ursprünglichen Antrag. Vielen Dank!
Wolfgang Seifried - es gilt das gesprochene Wort
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