Korrektur Abwasser-Gebührenhaushalt wegen Aussetzung der EKVO

FB 3
Kostenstelle: 3110770001 Kanalnetze
Nr.: 6165998 Instandhaltung von Sachanlagen

Beschluss:
Der Betrag von 240.000 € wird nicht um 40.000 €, sondern mindestens um 60.000 € reduziert.

Begründung: 
Die EKVO führt nachweislich der Kostenkalkulation der Verwaltung bei der Untersuchung der Zuleitungskanäle zu einem durchschnittlichen Betrag von 200.000 € jährlich, der in der oben angegebenen Haushaltsposition aufgelistet wurde.
Da die Untersuchungen der Zuleitungskanäle gegenwärtig ausgesetzt wurden, kann diese Summe deutlicher als vorgeschlagen reduziert werden. Selbst dann besteht im Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung noch eine Unterdeckung, die durch eine Erhöhung der Abwassergebühren ausgeglichen werden müsste.
Die angedachte Finanzierung durch die Erhöhung der Grundsteuer B wurde dadurch hinfällig und bereits im letzten Jahr rückgängig gemacht.