Korrektur Abwasser-Gebührenhaushalt wegen Aussetzung der EKVO
FB 3
Kostenstelle: 3110770001 Kanalnetze
Nr.: 6165998 Instandhaltung von Sachanlagen
Beschluss:
Der Betrag von 240.000 € wird nicht um 40.000 €, sondern mindestens um 60.000 € reduziert.
Begründung:
Die EKVO führt nachweislich der Kostenkalkulation der Verwaltung bei der Untersuchung der
Zuleitungskanäle zu einem durchschnittlichen Betrag von 200.000 € jährlich, der in der oben
angegebenen Haushaltsposition aufgelistet wurde.
Da die Untersuchungen der Zuleitungskanäle gegenwärtig ausgesetzt wurden, kann diese Summe
deutlicher als vorgeschlagen reduziert werden. Selbst dann besteht im Gebührenhaushalt
Abwasserbeseitigung noch eine Unterdeckung, die durch eine Erhöhung der Abwassergebühren
ausgeglichen werden müsste.
Die angedachte Finanzierung durch die Erhöhung der Grundsteuer B wurde dadurch hinfällig und
bereits im letzten Jahr rückgängig gemacht.