Keine Planstellenerhöhung im Ordnungswesen

Antrag zum Nachtragsstellenplan 2013 - Ordnungswesen 

Beschluss:
Die Anzahl der Planstellen beim Ordnungswesen bleibt unverändert bei 2,78 Arbeitnehmerstellen (TVÖD).
Begründung: 
Bei der gegenwärtigen Haushaltslage ist eine Ausweitung, selbst wenn sie wünschenswert wäre, finanziell nicht darstellbar. Die unter Umständen anfallende Mehrarbeit kann, wie ja bereits im Stellenplan zu ersehen, zeitweise durch personelle Verschiebungen innerhalb der Verwaltung aufgefangen werden.