Änderungsantrag zu TOP 3
„Beginn der Planung zur Kanalsanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt“

Abstimmung:
In einer Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz und in einer Hausmitteilung der Verwaltung wurden die Fragen beantwortet (auf der Homepage der Gemeinde hier ...).

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, vor dem Beginn einer Planung zur Sanierung des Kanals im Bereich Frankfurter Straße / Niederbergring / Herrnhof Str. und zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt im gleichen Bereich folgende Fragen zu beantworten:
I.   Im Haushaltsplan 2014/2015 gibt es folgende Positionen, die z.T. im Haushalt nicht weiter erläutert sind:
(1) I363001071 Frankf.Str. Niederbergr.-Herrnhofstr. (2014: -40.000 € Planungskosten, 2016: -920.000 €)
(2) I363001072 Frankfurter Straße 3. Bauabschnitt, Beiträge (2016: 200.000)
(3) I363001073 Frankf.Str./Niederbergr.-Herrnhof (2017: +320.000)
(4) I370001011 Kanal,Frankf. Str./Niederbergring-Herrnhofstr. (2014: -60.000 € Planungskosten, 2016: -1.000.000 €)
(5) I370001061 Beitr. FrankfurterStr./Niederb.-Herrnh. (2017: 105.000 €)
1.  Ist es richtig, dass für die Straßenbauarbeiten unter I363001071 mit 920.000 € die gesamten, geplanten Baukosten (grundlegende Sanierung incl. Umgestaltung) eingestellt sind und unter I363001073 mit 320.000 € die Erstattung vom Land für die grundlegende Sanierung, die das Land im Zuge der Umwidmung von einer Landesstraße in eine Gemeindestraße zu tragen hat?
2.  Ist es dann richtig, dass sich die Kostenübernahme der gesamten, geplanten Kosten in Höhe von 2.020.000 € (1.000.000 € für Kanalbau, 920.000 € für den Straßenbau, 100.000 für Planung) wie folgt darstellt:
a)  320.000 € Kostenübernahme durch das Land
b)  305.000 € Beiträge durch die Anlieger
c)  1.395.000 € durch die Gemeinde Schöneck zu tragen
3.  Ist es richtig, dass sich die gesamten, geplanten Baukosten (ohne Planung) in Höhe von 1.920.000 € wie folgt aufteilen lassen:
a)  1.320.000 € für notwendige Sanierungsarbeiten
b)  600.000 € für wünschenswerte Gestaltungsmaßnahmen
II.   Ab wann würden – wenn überhaupt – die Landesmittel verfallen, wenn sie bis dahin nicht abgerufen würden?
III.  Wie sind nach Einschätzung des Gemeindevorstands folgende Fragen zum Kanal zu beantworten:
1.  Ist die Kapazität derzeit und damit auch für die nähere Zukunft ausreichend, da ja derzeit von keinen weiteren Anschlüssen auszugehen ist?
2.   Grundsätzlich: Wenn Reparaturen an der Kanalisation anstehen, handelt es sich dabei typischerweise um punktuelle Sanierungen oder um Sanierungen, die großflächig stattfinden müssen und daher das Aufreißen eines größeren Teils der Straße erfordern?
3.  Besteht derzeit akuter Reparaturbedarf am Kanal in der Frankfurter Straße?
IV. Mit welcher Frist müsste nach Einschätzung des Gemeindevorstands nach der Planungsphase auch mit der Realisierung der Arbeiten begonnen werden, ohne dass die Planungsergebnisse als veraltet und nicht mehr brauchbar gelten müssten?
Die Fragen sind vom Gemeindevorstand schriftlich zu beantworten und im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz vorzustellen. Im Ausschuss ist insbesondere auf den Zustand des Kanals einzugehen. Zur Ausschusssitzung sind die von den Baumaßnahmen und Beiträgen betroffenen Bürger einzuladen. Der Vorgang ist anschließend erneut der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:
Erfolgte mündlich