Änderungsantrag zu TOP 3
„Beginn der Planung zur Kanalsanierung und Umgestaltung
der Ortsdurchfahrt“
Abstimmung:
In einer Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und
Klimaschutz und in einer Hausmitteilung der Verwaltung wurden die Fragen beantwortet
(auf der Homepage der Gemeinde hier ...).
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, vor dem Beginn einer Planung zur Sanierung
des Kanals im Bereich Frankfurter Straße / Niederbergring / Herrnhof Str. und zur
Umgestaltung der Ortsdurchfahrt im gleichen Bereich folgende Fragen zu beantworten:
I. Im Haushaltsplan 2014/2015 gibt es folgende Positionen, die z.T. im Haushalt nicht
weiter erläutert sind:
(1) I363001071 Frankf.Str. Niederbergr.-Herrnhofstr. (2014: -40.000 €
Planungskosten, 2016: -920.000 €)
(2) I363001072 Frankfurter Straße 3. Bauabschnitt, Beiträge (2016: 200.000)
(3) I363001073 Frankf.Str./Niederbergr.-Herrnhof (2017: +320.000)
(4) I370001011 Kanal,Frankf. Str./Niederbergring-Herrnhofstr. (2014: -60.000 €
Planungskosten, 2016: -1.000.000 €)
(5) I370001061 Beitr. FrankfurterStr./Niederb.-Herrnh. (2017: 105.000 €)
1. Ist es richtig, dass für die Straßenbauarbeiten unter I363001071 mit 920.000 €
die gesamten, geplanten Baukosten (grundlegende Sanierung incl. Umgestaltung)
eingestellt sind und unter I363001073 mit 320.000 € die Erstattung vom Land für
die grundlegende Sanierung, die das Land im Zuge der Umwidmung von einer
Landesstraße in eine Gemeindestraße zu tragen hat?
2. Ist es dann richtig, dass sich die Kostenübernahme der gesamten, geplanten
Kosten in Höhe von 2.020.000 € (1.000.000 € für Kanalbau, 920.000 € für den
Straßenbau, 100.000 für Planung) wie folgt darstellt:
a) 320.000 € Kostenübernahme durch das Land
b) 305.000 € Beiträge durch die Anlieger
c) 1.395.000 € durch die Gemeinde Schöneck zu tragen
3. Ist es richtig, dass sich die gesamten, geplanten Baukosten (ohne Planung) in
Höhe von 1.920.000 € wie folgt aufteilen lassen:
a) 1.320.000 € für notwendige Sanierungsarbeiten
b) 600.000 € für wünschenswerte Gestaltungsmaßnahmen
II. Ab wann würden – wenn überhaupt – die Landesmittel verfallen, wenn sie bis dahin
nicht abgerufen würden?
III. Wie sind nach Einschätzung des Gemeindevorstands folgende Fragen zum Kanal
zu beantworten:
1. Ist die Kapazität derzeit und damit auch für die nähere Zukunft ausreichend, da
ja derzeit von keinen weiteren Anschlüssen auszugehen ist?
2. Grundsätzlich: Wenn Reparaturen an der Kanalisation anstehen, handelt es
sich dabei typischerweise um punktuelle Sanierungen oder um Sanierungen, die
großflächig stattfinden müssen und daher das Aufreißen eines größeren Teils der
Straße erfordern?
3. Besteht derzeit akuter Reparaturbedarf am Kanal in der Frankfurter Straße?
IV. Mit welcher Frist müsste nach Einschätzung des Gemeindevorstands nach der
Planungsphase auch mit der Realisierung der Arbeiten begonnen werden, ohne dass die
Planungsergebnisse als veraltet und nicht mehr brauchbar gelten müssten?
Die Fragen sind vom Gemeindevorstand schriftlich zu beantworten und im Ausschuss
für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz vorzustellen. Im Ausschuss ist
insbesondere auf den Zustand des Kanals einzugehen. Zur Ausschusssitzung sind die
von den Baumaßnahmen und Beiträgen betroffenen Bürger einzuladen. Der Vorgang ist
anschließend erneut der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
Erfolgte mündlich