20.09.2011: Überschwemmungsschutz durch Änderung der
Feldwegesatzung
Abstimmung:
Nach zwei Beratungen im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz am
13.09.2012 von der Gemeindevertretung in veränderter Form einstimmig angenommen (
hier ...)
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die „Satzung über die Benutzung der gemeindlichen
Feldwege der Gemeinde Schöneck“ in folgenden Punkten zu ändern und der Gemeindevertretung
zum Beschluss vorzulegen:
§ 7, Abs. 1a) ist dahingehend zu präzisieren, dass konkrete Gewichts- und
Breitenbeschränkungen für Fahrzeuge definiert werden, so dass die Feldwege keinen
Schaden nehmen.
§9, Abs. 1 wird ersetzt durch:
1a) Eigentümer und Pächter der an die Wege angrenzenden Grundstücke haben
dafür zu sorgen, dass durch den Bewuchs, insbesondere Hecken,
Sträucher, Bäume und Unkraut die Benutzung und der Bestand der Wege
nicht beeinträchtigt wird.
1b) Eigentümer und Pächter der an die Wege angrenzenden Grundstücke haben
zumutbare, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, dass Bodenmaterial
nicht auf die Wege abgeschwemmt wird. Als zumutbar gelten ein Wiesen-
Streifen von 3m Breite oder ein Hecken-Streifen von 2m Breite zwischen
bewirtschaftetem Acker und Feldweg.
1c) Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile und sonstige Abfälle, die von den
angrenzenden Grundstücken auf den Weg gelangen, sind von den
Eigentümern oder Pächtern derjenigen Grundstücke zu beseitigen, von
deren Parzellen sie auf die Wege gelangten. § 8 Abs. 2 bleibt unberührt.
§10, Abs. 2 wird auf Euro umgestellt.
Begründung:
In Folge der neuen Karbener Biogasanlage wird auch auf Schönecker Gemarkung verstärkt Mais
als Rohstoff für Gaserzeugung angebaut werden.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurde während der frühzeitigen Trägerbeteiligung zur
Biogasanlage die Befürchtung geäußert, dass durch größere und schwerere Fahrzeuge die
Schönecker Feldwege beschädigt werden könnten. Um solchen Schäden vorzubeugen soll in der
Satzung präzisiert werden, für welche Art von Fahrzeugen die Feldwege ausgelegt sind und die
Nutzung nur für solche Fahrzeuge zugelassen werden.
Gerade bei Maisanbau bestehen zeitweise keine Versickerungsmöglichkeiten bei Starkregen, so
dass mit noch mehr Überschwemmungen zu rechnen ist.
Durch die vermehrten Starkregenereignisse in Folge des Klimawandels hatten sich auch ohne
Maisanbau für die Biogasanlage in den letzten Jahren bereits die Überschwemmungen in den
Ortslagen vermehrt. Die Beseitigung der Schäden sowie die mittlerweile an einigen Stellen
vorbeugend durchgeführten baulichen Maßnahmen verursachen erhebliche Kosten bei Anwohnern
und Gemeinde. Allein die Maßnahmen der Gemeinde summierten sich von Anfang 2009 bis Mitte
2010 auf ca. 110 Tausend Euro (siehe Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage von
Bündnis 90 / Die Grünen vom 29.06.2010).
Es erscheint zwar unmöglich, 100-prozentigen Schutz vor Überschwemmungen zu erreichen. Da
sich aber die Regenmuster in den vergangenen Jahren erheblich verändert haben und sich
voraussichtlich weiter dahingend verändern werden, dass Niederschlag vermehrt als Starkregen
stattfindet, muss hier reagiert werden. Die Veränderungen können und dürfen nicht achselzuckend
zur Kenntnis genommen werden, insbesondere bei dem zu erwartenden, verstärkten Anbau von
Mais.
So wie Hausbesitzer nach dem Verursacherprinzip durch den Anschluss an die Kanalisation
Vorkehrungen treffen müssen, den auf ihren Grundstücken niedergehenden Regen abzuführen, so
können Vorkehrungen auch von anderen Grundstückseigentümern erwartet werden. Da keinerlei
Investitionen seitens der Eigentümer erforderlich sind, ist die vorgeschlagene Regelung auch
zumutbar.
Ebenfalls dem Verursacherprinzip folgend sind künftig Verunreinigungen nicht mehr von „den
Eigentümern oder Pächtern derjenigen Grundstücke zu beseitigen, vor deren Parzellen sie sich
befinden“ (bisherige Regelung), sondern von denjenigen „von deren Parzellen sie auf die Wege
gelangten“ (vorgeschlagene Neuregelung).
Ackerrandstreifen und Feldrandhecken können dadurch Schutz bieten, dass sie am Ort des
Niederschlags zusätzliche Versickerungsflächen schaffen und bereits im Ansatz verhindern, dass
sich die Wasser- und vor allem Schlammassen sammeln und in die Ortslagen strömen.
Feldrandhecken stellen zusätzlich eine Barriere für die abgeschwemmte Ackerkrume dar und
verhindern so, dass die Einläufe in die Kanalisation verstopft werden. Positiver Nebeneffekt ist,
dass dieser Lehm auch nicht in die Kläranlage gelangt und dort keine Schäden verursachen kann,
wie sie in der Vergangenheit aufgetreten sind. Weiterer positiver Nebeneffekt ist, dass
Feuerwehreinsätze reduziert werden können.
Als Nebeneffekt können durch Feldrandhecken und Ackerrandstreifen vernetzte Biotope und ein
attraktives Naherholungsgebiet für Spaziergänger und Radfahrer entstehen.