16.09.2010: Veröffentlichung der Mustersatzungen des Hessischen Städte- und Gemeindebunds
Abstimmung:
einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:
Um das vom Hessischen Städte- und Gemeindebund in Form von Mustersatzungen erarbeitete Wissen breiter zu streuen und effektiver nutzbar zu machen, wird der Gemeindevorstand beauftragt, beim Hessischen Städte- und Gemeindebund darauf hinzuwirken, dass die Mustersatzungen z.B. auf der Homepage des HSGB veröffentlicht werden.

Begründung:
Der über Beitragsmittel finanzierte HSGB unterstützt die Städte und Gemeinden u.a. durch Mustersatzungen in ihrer Arbeit. Diese Mustersatzungen werden heute nur den Verwaltungen/Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden zur Verfügung gestellt. In Satzungs- Vorlagen des Gemeindevorstands wird immer wieder auf die Mustersatzungen des HSGB verwiesen. Eine Veröffentlichung im Internet findet bislang nicht statt.
Satzungen sind die Gesetzbücher der Gemeinden. Beschlossen werden sie von ehrenamtlichen Kommunalpolitikern. Im Zuge von vom Gemeindevorstand vorgelegten Satzungsänderungen, aber auch bei eigenen Initiativen, stellt sich häufig die Frage, wie ein Sachverhalt denn von anderen Gemeinden geregelt wird. Üblicherweise wird heutzutage dann „gegoogelt“. Es wäre deutlich effizienter und effektiver, wenn stattdessen auch direkt auf die Mustersatzungen des HSGB zugegriffen werden könnte. Denn hierin ist das über Jahre gewachsene Know-How der hessischen Städte und Gemeinden gebündelt.