Veräußerung der Grundstücke Gemarkung Büdesheim, Flur
2, Flurstücke 361 und 363 als Wohnbauland und Aufgabe der
ursprünglichen Zweckbestimmung als Spielplatz – politische
Leitplanken: Vorkaufsrecht und Förderkriterien wie
Energieeffizienz
Abstimmung:
Zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und
Klimaschutz überwiesen
Beschlussvorschlag unseres Änderungsantrags (Ergänzungen in Fettschrift):
- Vor dem dritten Absatz „Die derzeitige, gemäß …“ wird folgender Absatz
eingefügt:
„Den Eigentümern der Grundstücke, die an die im Beschlussvorschlag
genannten Grundstücke angrenzen, wird für Grundstücksstreifen parallel zu ihren
Grundstücksgrenzen ein Vorkaufsrecht eingeräumt, sofern dieses die
Parzellierung der verbleibenden Grundstücke nicht derart beeinträchtigt,
dass ein weiterer Verkauf erschwert wird."
- Der erste Absatz wird wie folgt ergänzt:
„Die auf beigefügtem Plan markierten gemeindeeigenen Grundstücke
Gemarkung Büdesheim, Flur 2, Flurstücke 361 und 363, 2.266 m² groß, werden
zum aktuellen Verkehrswert + 35 Euro als Wohnbaugrundstücke am Markt zum
Verkauf angeboten.œ
Nach dem zweiten Absatz „… durch den Gutachterausschuss beim Main-Kinzig-Kreis.“
wird folgender Absatz eingefügt:
„Es werden folgende Ermäßigungen bzw. Zuschüsse je Quadratmeter Bauland
eingeräumt:
1. 15,00 €/m² Zuschuss für Käufer, die Gebäude nach dem KFW-
Effizienzhaus 40 Standard errichten, sofern nach Fertigstellung des
Hauses ein Nachweis erbracht wird.
2. Je Kind der Käufer, für das zum Datum des Vertragsabschlusses
Kindergeld bezogen wird, 10,00 €/m² Ermäßigung.
3. 10,00 €/m² Ermäßigung für Käufer mit einem durchschnittlichen
Familieneinkommen der letzten 2 Jahre unter 50.000 €.
Die Höchstgrenze der Ermäßigungen und Zuschüsse beträgt
insgesamt 35,00 €/m².“
Begründung:
Zum Vorkaufsrecht: Ohne die Interessen der Gemeinde zu beeinträchtigen, ist dies ein
Weg, den Alt-Anwohnern entgegenzukommen falls gewünscht.
Zu den Förderkriterien und zum Energieeffizienzstandard: Der Klimawandel schreitet
voran, die Weltklimagipfel verlaufen ohne konkrete Ergebnisse. In Deutschland entfallen
ca. 17 Prozent der CO2-Emissionen auf den Heizungsbereich. Heute erstellte Gebäude
bestimmen über Jahrzehnte diese CO2-Emissionen. Energieeffiziente Häuser nach
dem vorgeschlagenen Standard sind bereits heute gängig. Der Standard KfW40
bedeutet, dass der Neubau einen Jahresprimärenergiebedarf von maximal 40 Prozent
des derzeit gesetzlich zulässigen Höchstwertes hat. In den nächsten Jahren steht zu
erwarten, dass auch seitens der EU die Standards weiter verschärft werden.
Alle drei Förderkriterien wurden im Jahr 2006 von der Gemeindevertretung in dieser
Form schon einmal für das Baugebiet „Auf dem Wald“ mit großer Mehrheit so
beschlossen. Aus Sicht von Bündnis 90 / Die Grünen sollten diese Förderkriterien auch
auf die anstehenden Verkäufe angewandt werden.