L3008: Tempo 70 entlang der Ortslage Oberdorfeldens
Abstimmung:
Einstimmig angenommen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, auf der Ortsumgehung Oberdorfelden
entlang der bebauten Ortslage ein durchgehendes Tempolimit von 70 km/h anzuordnen.
Der Gemeindevorstand wird gebeten, das dafür bereits im Jahr 2010 eingeleitete
Verfahren wieder aufzunehmen.
Begründung:
Entlang der Ortslage Oberdorfeldens ist das rundherum geltende Tempolimit von 70
km/h auf einer Länge von ca. 900 Metern aufgehoben, was zu einer starken und
unnötigen Lärmbelastung der Anwohner und zu einem erhöhten Unfallrisiko im
Kreuzungsbereich führt. Bereits im Dezember 2010 hatte sich die Gemeindevertretung
daher einstimmig für ein solches Tempolimit ausgesprochen. Bislang scheiterte die
Umsetzung jedoch an den rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Erlass des hessischen
Verkehrsministeriums aus dem September 2015 zielt auf genau solche Strecken von
weniger als einem Kilometer und gibt den kommunalen Verkehrsbehörden nunmehr die
Möglichkeit, hier Tempolimits zu erlassen.