L3008: Tempo 70 entlang der Ortslage Oberdorfeldens

Abstimmung:
Einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, auf der Ortsumgehung Oberdorfelden entlang der bebauten Ortslage ein durchgehendes Tempolimit von 70 km/h anzuordnen. Der Gemeindevorstand wird gebeten, das dafür bereits im Jahr 2010 eingeleitete Verfahren wieder aufzunehmen.
Begründung:
Entlang der Ortslage Oberdorfeldens ist das rundherum geltende Tempolimit von 70 km/h auf einer Länge von ca. 900 Metern aufgehoben, was zu einer starken und unnötigen Lärmbelastung der Anwohner und zu einem erhöhten Unfallrisiko im Kreuzungsbereich führt. Bereits im Dezember 2010 hatte sich die Gemeindevertretung daher einstimmig für ein solches Tempolimit ausgesprochen. Bislang scheiterte die Umsetzung jedoch an den rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Erlass des hessischen Verkehrsministeriums aus dem September 2015 zielt auf genau solche Strecken von weniger als einem Kilometer und gibt den kommunalen Verkehrsbehörden nunmehr die Möglichkeit, hier Tempolimits zu erlassen.