Umsetzung Maßnahmen Klimaschutz
Fachbereich 3 – Stadtentwicklung
3140178002 Klimaschutz
6771000 Aufw. f.Sachverst., Rechtsanwälte u.Gerichtskosten
7119000 Übrige Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse
6163998 Instandh. Gebäude, Außenanl., Betriebsb., Ausstatt
Antrag:
Die Haushaltsposition 6771000 „Aufw. f.Sachverst., Rechtsanwälte u.Gerichtskosten“ wird zur
Beauftragung von Gebäudeenergieberatern in 2012 mit 5.000 Euro ausgestattet, um
Sanierungspläne mit Kosten- und Nutzenbetrachtungen für die im Klimaschutzkonzept priorisierten
Maßnahmen an gemeindeeigenen Liegenschaften zu erstellen.
Die Haushaltsposition „6163998 Instandh. Gebäude, Außenanl., Betriebsb., Ausstatt“ wird in 2012
und 2013 mit jeweils 50.000 Euro ausgestattet, um energetische Sanierungen an gemeindeeigenen
Liegenschaften durchzuführen. Die Haushaltsposition wird mit einem Sperrvermerk versehen, der
nach Vorlage der Sanierungspläne durch den BUVEK-Ausschuss aufgehoben werden kann.
Die Haushaltsposition „7119000 Übrige Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse“ wird in 2012, 2013,
2014, 2015 und 2016 mit jeweils 10.000 Euro ausgestattet, um die bestehenden Förderprogramme
aus dem kommunalen Energieforum um weitere im Klimaschutzkonzept vorgeschlagene
Fördermaßnaßnahmen zu ergänzen. Die Haushaltsposition wird mit einem Sperrvermerk versehen,
der durch den BUVEK-Ausschuss aufgehoben werden kann.
Begründung:
Das von der Gemeinde beauftragte Klimaschutzkonzept ermittelte anhand von Kennzahlen für die
Nidderhalle, den Bauhof und – mit einigem Abstand - das Rathaus Büdesheim die größten
Energieeinsparpotentiale. Gleichwohl sind Details sowie die endgültige Priorisierung der Vorhaben
noch zu bestimmen. Dazu sollen Gebäudeenergieberater zu Rate gezogen werden.
Abhängig von den Ergebnissen der Gebäudeenergieberatung soll die Sanierung von Gebäuden in
Angriff genommen werden. Dazu sind Mittel bereitzustellen, die zunächst noch mit einem
Sperrvermerk versehen werden. Bei den genannten Maßnahmen rechnen die Gutachter damit,
dass sich die Maßnahmen selbst tragen, d.h. dass die Investitionen sich über die einzusparenden
Energiekosten amortisieren. Der Einspareffekt ist jedoch auf dieser Haushaltsstelle nicht
darstellbar, da er bei den jeweiligen Liegenschaften anfallen wird. Zudem ist der Einspareffekt mit
heutigem Wissensstand nicht seriös bezifferbar.
Die Mittel für zusätzliche Förderprogramme hingegen sind für die Gemeinde „echte“ Kosten. Über
die Förderprogramme sollen Anreize für private Investitionen in Energiesparmaßnahmen gesetzt
werden. Da eventuelle Förderprogramme noch in der Diskussion im BUVEK-Ausschuss sind, soll
zunächst auch auf diese Haushaltsposition ein Sperrvermerk gesetzt werden.