Umsetzung Maßnahmen Klimaschutz
Fachbereich 3 – Stadtentwicklung
3140178002 Klimaschutz
6771000 Aufw. f.Sachverst., Rechtsanwälte u.Gerichtskosten
7119000 Übrige Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse
6163998 Instandh. Gebäude, Außenanl., Betriebsb., Ausstatt

Antrag:
Die Haushaltsposition 6771000 „Aufw. f.Sachverst., Rechtsanwälte u.Gerichtskosten“ wird zur Beauftragung von Gebäudeenergieberatern in 2012 mit 5.000 Euro ausgestattet, um Sanierungspläne mit Kosten- und Nutzenbetrachtungen für die im Klimaschutzkonzept priorisierten Maßnahmen an gemeindeeigenen Liegenschaften zu erstellen.
Die Haushaltsposition „6163998 Instandh. Gebäude, Außenanl., Betriebsb., Ausstatt“ wird in 2012 und 2013 mit jeweils 50.000 Euro ausgestattet, um energetische Sanierungen an gemeindeeigenen Liegenschaften durchzuführen. Die Haushaltsposition wird mit einem Sperrvermerk versehen, der nach Vorlage der Sanierungspläne durch den BUVEK-Ausschuss aufgehoben werden kann.
Die Haushaltsposition „7119000 Übrige Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse“ wird in 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 mit jeweils 10.000 Euro ausgestattet, um die bestehenden Förderprogramme aus dem kommunalen Energieforum um weitere im Klimaschutzkonzept vorgeschlagene Fördermaßnaßnahmen zu ergänzen. Die Haushaltsposition wird mit einem Sperrvermerk versehen, der durch den BUVEK-Ausschuss aufgehoben werden kann.

Begründung:
Das von der Gemeinde beauftragte Klimaschutzkonzept ermittelte anhand von Kennzahlen für die Nidderhalle, den Bauhof und – mit einigem Abstand - das Rathaus Büdesheim die größten Energieeinsparpotentiale. Gleichwohl sind Details sowie die endgültige Priorisierung der Vorhaben noch zu bestimmen. Dazu sollen Gebäudeenergieberater zu Rate gezogen werden.
Abhängig von den Ergebnissen der Gebäudeenergieberatung soll die Sanierung von Gebäuden in Angriff genommen werden. Dazu sind Mittel bereitzustellen, die zunächst noch mit einem Sperrvermerk versehen werden. Bei den genannten Maßnahmen rechnen die Gutachter damit, dass sich die Maßnahmen selbst tragen, d.h. dass die Investitionen sich über die einzusparenden Energiekosten amortisieren. Der Einspareffekt ist jedoch auf dieser Haushaltsstelle nicht darstellbar, da er bei den jeweiligen Liegenschaften anfallen wird. Zudem ist der Einspareffekt mit heutigem Wissensstand nicht seriös bezifferbar.
Die Mittel für zusätzliche Förderprogramme hingegen sind für die Gemeinde „echte“ Kosten. Über die Förderprogramme sollen Anreize für private Investitionen in Energiesparmaßnahmen gesetzt werden. Da eventuelle Förderprogramme noch in der Diskussion im BUVEK-Ausschuss sind, soll zunächst auch auf diese Haushaltsposition ein Sperrvermerk gesetzt werden.