Erhöhung Grundsteuer um 40 Punkte
Haushaltssatzung § 5

Antrag:
Der Grundsteuer-Hebesatz für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) wird auf 320 % festgesetzt.
Der Grundsteuer-Hebesatz für die Grundstücke (Grundsteuer B) wird auf 350 % festgesetzt.

Begründung: 
Der vorliegende Doppelhaushalt weist sowohl im Ergebnis-, als auch im Finanzhaushalt negative Beträge aus. Zur Reduzierung erscheint deshalb eine moderate Erhöhung der Grundsteuer- Hebesätze um 40 Prozent vertretbar zu sein. Dies verbessert die Einnahmesituation der Kommune um ca. 162.000 €.