Erhöhung Grundsteuer um 40 Punkte
Haushaltssatzung § 5
Antrag:
Der Grundsteuer-Hebesatz für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) wird auf
320 % festgesetzt.
Der Grundsteuer-Hebesatz für die Grundstücke (Grundsteuer B) wird auf 350 % festgesetzt.
Begründung:
Der vorliegende Doppelhaushalt weist sowohl im Ergebnis-, als auch im Finanzhaushalt negative
Beträge aus. Zur Reduzierung erscheint deshalb eine moderate Erhöhung der Grundsteuer-
Hebesätze um 40 Prozent vertretbar zu sein. Dies verbessert die Einnahmesituation der Kommune
um ca. 162.000 €.