31.01.2013: Grünschnittentsorgung und Sperrmüllabfuhr - Redebeitrag von
Wolfgang Seifried und Änderungsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen
Guten Abend allerseits, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion,
Punkt 1 und 2 Ihres Antrags sind gut und auf jeden Fall prüfenswert. Zu Punkt 1, Abgabe des
Grünschnitts, möchten wir zusätzlich noch zwei Ergänzungen geprüft wissen. Zum einen sollte
geprüft werden, ob eine Abgabe auch außerhalb der samstäglichen Öffnungszeiten der
Kleinmüllsammelstelle ermöglicht werden kann, indem ein Ablageplatz außerhalb des
eingezäunten Bereichs ausgewiesen wird. Zum anderen sollte auch geprüft werden, ergänzend
dazu dezentrale Ablageplätze in den Ortsteilen auszuweisen. Für beide Anregungen sind natürlich
neben wirtschaftlichen Erwägungen auch mögliche Missbrauchsmöglichkeiten zu erörtern, die aber
bei Grünschnitt durchaus überschaubar sein sollten. Hier könnten die Erfahrungen der Gemeinde
Wehrheim im Taunus abgefragt werden, wo solche Grünschnitt- Ablageplätze unter dem Namen
„Grünecken“ etabliert sind.
Punkt 3 Ihres Antrags hat in unserer Fraktion Kopfschütteln ausgelöst, wir wollen ihn ersatzlos
streichen. Wir erinnern: Erst 2009 wurde das Sperrmüll- Abholverfahren so umgestellt, wie Sie es
jetzt wieder anregen. Termine wurden nicht mehr öffentlich bekannt gemacht, Sperrmüll nur noch
nach vorheriger Anmeldung abgeholt. Nach nur einem Jahr wurde jedoch wieder zur alten Regelung
zurückgekehrt, weil der Zusatzaufwand bei Verwaltung und Entsorgungsunternehmen zu einem
enormen Rückstau bei Abholterminen geführt hatte, was zurecht zu heftigen Bürgerprotesten
geführt hatte. Wir hatten das im März 2010 in unserem Newsletter wie folgt kommentiert:
Sperrmüll-Irrweg beendet
Mitte Februar war es endlich so weit. Die Sperrmüll-Abfuhr wurde wieder auf feste
Abholtermine umgestellt. Uns Grüne freut es mehrfach: a) werden Schönecks Bürger ihren
Sperrmüll wieder los, b) wird die Verwaltung entlastet und muss sich nicht mehr um
Sperrmüll-Termin-Koordination kümmern, c) wird der noch brauchbare Sperrmüll durch die
Sammler wieder einer sinnvolleren Verwendung als der Müllpresse zugeführt und d) lernten
die anderen Fraktionen durch die vielen Bürgerbeschwerden im Schnelldurchgang, was sie
von uns nicht lernen wollten: Wir hatten vor der Umstellung vor dem Schlamassel gewarnt.
Soweit das Zitat aus unserem Newsletter vom März 2010. Mit Punkt d) bzgl. der Lernfähigkeit der
Fraktionen waren wir offenbar etwas voreilig, denn bei der CDU läuft die Lernkurve gerade Zick-Zack.
Ein weiterer Aspekt stößt mir bei Punkt 3 Ihres Antrags auf. Sie sprechen von „Mülltouristen“. Das
erscheint mir gerade im Vergleich zu den unter Punkt 1 genannten „Entsorgungsunternehmen“ als
äußerst respektlos. Mit Entsorgungsunternehmen sollen wir verhandeln und Mülltouristen sollen wir
verhindern? Sie verkennen dabei, dass es sich in der Regel um Kleinunternehmer handelt, die
unseren „Müll“ nicht einfach „entsorgen“ oder „sammeln“, ihn auch nicht nur „recyclen“, d.h. stofflich
widerverwenden, sondern sogar die Gegenstände aufarbeiten und wieder verwenden bzw. verkaufen.
Aus ökologischer Sicht ist dies die anspruchsvollste und wünschenswerteste Form, mit unserem
„Müll“ umzugehen. In aller Klarheit: dies wollen wir nicht verhindern!
Um es zusammen zu fassen: Punkt 1, Grünschnittsammlung, und Punkt 2, Restmüllbehälter an
der Kleinmüllsammelstelle, sind gute Ideen, dafür haben Sie unsere Unterstützung. Punkt 3,
Sperrmüllabfuhr, wäre die Rückkehr auf einen Irrweg. Mit weiteren Gedankenspielen dazu sollten
wir die Verwaltung nicht wieder beschäftigen.
Wolfgang Seifried
Der Änderungsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen im Wortlaut:
Punkt 1 des Beschlussvorschlags wird wie folgt geändert (Ergänzungen in fett):
- Ob der Grünmüll der Gemeinde Schöneck nur noch an zwei Terminen abgeholt werden
kann und stattdessen eine ganzjährige kostenlose Abgabe des Grünmülls an der
Kleinmüllsammelstelle (ggf. außerhalb des Geländes) oder an auszuweisenden
„Grünecken“ in den Ortsteilen ermöglicht wird. Eine solche Vorgehensweise ist mit
dem Entsorgungsunternehmen zu verhandeln und das Ergebnis inklusive der finanziellen
Auswirkungen der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen.
Punkt 3 des Beschlussvorschlags wird gestrichen.