28.10.2010: Keine zusätzlichen Finanzmittel für Vorplatz Rathaus
Büdesheim
Abstimmung (Punkt 1 und 2 wurden getrennt abgestimmt):
Punkt 1: 18 Stimmen dafür, 12 dagegen, 3 Enthaltungen
Punkt 2 (Überweisung in den Haupt- und Finanzausschuss): 19 dafür, 6 dagegen, 8 Enthaltungen
Beschlussvorschlag (Änderungsantrag nach Stellungnahme der Kommunalaufsicht):
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
1. Der Gemeindevorstand kann für das Vorhaben Rathaus Büdesheim ausschließlich über die dafür
vorgesehenen 45.000 € verfügen unter der Maßgabe, dass ein barrierefreier Zugang auf
Rampenbasis realisiert wird.
2. Die Gemeindevertretung widerspricht zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Übertragung von
Haushaltsresten in Höhe von 50.000 € aus der Kostenstelle I 36300 1005 sowie 7.000 € aus der
Kostenstelle I 363000 1008 aus dem Haushalt 2009 in den Haushalt 2010.
Begründung:
Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
liegt mittlerweile vor. In ihr wird folgendes ausgeführt:
„Dem Jahresabschluss der Gemeinde (§ 114s Absatz 2 Hessische Gemeindeordnung) ist eine
Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
Der Jahresabschluss ist nach § 114t Hessische Gemeindeordnung mit dem Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen.“
Der Jahresabschluss des Jahres 2009 lag der Gemeindevertretung noch nicht zur
Beschlussfassung vor, über eine Mittelübertragung wurde daher noch nicht entschieden. Insofern
kann der Gemeindevorstand im Jahr 2010 auch nicht, wie in der Vorlage für den Ausschuss für
Strukturplanung, Bau und Verkehr am 07.10.2010 beschrieben, über diese Mittel verfügen.
Ursprünglicher Beschlussvorschlag (vor Eintreffen der Stellungnahme der
Kommunalaufsicht):
Dem Gemeindevorstand wird untersagt, bis zu einer Stellungnahme der Kommunalaufsicht,
Aufträge zur Umgestaltung des Vorplatzes Rathaus Büdesheim zu vergeben.
Begründung zum ursprünglichen Beschlussvorschlag:
Die Vergabe des Auftrags wie in der Sitzung des Ausschusses für Strukturplanung, Bau und
Verkehr vom 07.10.2010 vorgestellt, widerspricht aus Sicht der Grünen sowohl dem
verabschiedeten Haushalt als auch den Auflagen der Kommunalaufsicht. Die Grüne Fraktion hat
sich mit folgenden Fragen an die Kommunalaufsicht gewandt:
- Kann ein Einzelkredit von der Kommunalaufsicht genehmigt werden, obwohl nur 40
Prozent der Kosten als „notwendig“ klassifiziert werden können, der Rest aber auf
„wünschenswerte“ Maßnahmen entfällt?
- Kann eine Genehmigung erfolgen, obwohl der „wünschenswerte“ Teil der Maßnahme
gegen das von der Gemeindevertretung beschlossene Konsolidierungsprogramm verstößt,
das ebenfalls Grundlage Ihrer Haushaltsgenehmigung war?
- Für den Fall, dass die Gemeinde keinen Einzelkredit beantragt, sondern aus anderen - bei
defizitärer Haushaltsführung naturgemäß nicht vorhandenen – Mitteln bestreiten will: Kann
eine solche Umgehung der Auflagen von der Kommunalaufsicht akzeptiert werden?
- Ist der Gemeindevorstand befugt, eine Investitions-Maßnahme, für welche die
Gemeindevertretung im Haushalt nur 45.000 € bewilligt hat, auf mehr als das Doppelte
aufzustocken?
- Fragen zur Übertragung „nicht verbrauchter“ Mittel aus dem Haushalt 2009:
- Kann eine Übertragung von Mitteln mit so vollkommen unterschiedlichen
Zweckbestimmungen vorgenommen werden? Oder ist die Übertragung nicht
verbrauchter Mittel nicht vielmehr vorgesehen, um beispielsweise begonnene
Bauvorhaben abzuschließen?
- Kann eine Übertragung vorgenommen werden, obwohl das Haushaltsjahr 2009 mit
einem erheblichen Fehlbetrag abschließt? Oder müssen nicht vielmehr Weniger-
Verbräuche bei einzelnen Kostenstellen zur Minderung des Fehlbetrags eingesetzt
werden? Vergleichbar schreibt §114m (2) vor: „Überschüsse der Ergebnisrechnung
sind den Rücklagen zuzuführen, soweit nicht Fehlbeträge aus Vorjahren
auszugleichen sind.“
- Welches Gremium ist legitimiert, über die Übertragung von Mitteln zu
entscheiden?
- Welches Gremium kann über eine freihändige Auftragsvergabe entscheiden?
Um Schaden für die Gemeinde durch nicht gedeckte Verträge zu vermeiden, soll die
Auftragsvergaben bis zur endgültigen Klärung zurückgestellt werden.