26.05.2009: Festlegung der Verkaufspreise für Baugrundstücke im
Baugebiet „Auf dem Wald
Änderungsantrag zu TOP 12 der Sitzung der Gemeindevertretung
Abstimmung: überwiesen zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss
Original Beschlussvorschlag der Verwaltung:
In Änderung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 12.12.2006, Drucksachen Nr.
300/2006 - 1. Ergänzung, wird der Basisverkaufspreis ohne Erschließungskosten für die
Baugrundstücke Gemarkung Büdesheim, Flur 2, Flurstücke 425, 426, 427, 428, 435 und 504 auf
230,00 €/qm festgesetzt.
Geänderter Beschlussvorschlag von Bündnis 90 / Die Grünen:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Für die Baugrundstücke im Baugebiet „Auf dem Wald“, Gemarkung Büdesheim, Flur 2, Flurstücke
425, 426, 427, 428, 435 und 504 werden die Ermäßigungen bzw. Zuschüsse wie folgt geändert:
- 45,00 €/m² Zuschuss für Käufer, die Gebäude nach dem KFW-Energiesparhaus 40
Standard errichten, sofern nach Fertigstellung des Hauses ein Nachweis erbracht wird
(bisher 15,00 €/m²),
- je Kind der Käufer, für das zum Datum des Vertragsabschlusses Kindergeld bezogen
wird, 10,00 €/m² Ermäßigung (wie bisher),
- 10,00 €/m² Ermäßigung für Käufer mit einem durchschnittlichen Familieneinkommen
der letzten 2 Jahre unter 50.000 € (wie bisher),
- 10,00 €/m² Ermäßigung für Käufer, die zum Datum des Vertragsabschlusses
nachweislich ihren beruflichen Mittelpunkt in Schöneck haben (neu),
- 10,00 €/m² Zuschuss für Käufer, die ein Jahr nach Fertigstellung nachweislich ihren
beruflichen Mittelpunkt in Schöneck haben und aktive Mitglieder der Schönecker
Feuerwehr sind (neu).
Die Höchstgrenze der Ermäßigungen und Zuschüsse beträgt insgesamt 65,00 €/m² (bisher 35,00
€/m²).
Begründung:
Eine undifferenzierte Preisreduktion verpasst die Chance, gezielt gewünschte Entwicklungen zu
fördern. Deshalb sollen die vorhandenen Förderkriterien erweitert werden. In der Summe ergibt sich
der selbe Preissenkungseffekt von 30,00 €/m² wie im Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Zu den Änderungsvorschlägen im einzelnen:
- Erhöhung Zuschuss für KFW 40-Häuser: mit dem Neubau eines Hauses wird sein
Energieverbrauch über viele Jahre festgelegt. Im Sinne des Klimaschutzes sowie der
Versorgungssicherheit für ihre Einwohner sollte die Gemeinde ein Interesse an einem
langfristig möglichst geringen Energiebedarf haben.
- Förderung des beruflichen Mittelpunkts in Schöneck: wer in Schöneck lebt und
arbeitet, hat beste Voraussetzungen, sich am sozialen und gesellschaftlichen Leben in der
Kommune zu beteiligen. Wer beruflich nicht pendelt, hat weniger Ansprüche an die
bereitzustellende, teure Verkehrsinfrastruktur - wie Umgehungsstraße oder Finanzierung
ÖPNV - und leistet durch die Verkehrsvermeidung einen Beitrag zum Klimaschutz.
- Förderung von aktiven, in Schöneck arbeitenden Feuerwehrmitgliedern: diese
Förderung soll ein weiteres Mosaiksteinchen zur Sicherstellung der Tagesalarmsicherheit
der Feuerwehr darstellen.
- Anhebung der Maximalförderung von EUR 35 auf EUR 65: mit der Erhöhung des
„Deckels“ wird der gleiche Effekt, eine Preisreduktion um EUR 30, erzielt wie im Vorschlag
der Verwaltung.