Sitzung der Gemeindevertretung am 14.04.2016: Konstitution der Gremien, Bürgerbegehren ungültig?!
In der ersten Sitzung der Gemeindevertretung nach der Kommunalwahl wurden die neuen Mitglieder des Gemeindevorstands sowie die diversen Vertreter der Gemeinde in verschiedenen Gremien gewählt. Die Grünen werden im Gemeindevorstand demnach wieder von Marina Geisler vertreten. Dafür wird Dr. Rita Elisabeth Schneider in die Gemeindevertretung nachrücken. Unser gesamtes Personaltableau für die neue Wahlperiode finden Sie hier ...
Für den Gemeindevorstand traten SPD/CDU mit einer gemeinsamen Kandidatenliste an. Auch für das Amt des Vertreters der Gemeinde Schöneck in der Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain gab es Absprachen zwischen SPD/CDU. Wie bislang in Schöneck und auch in anderen Kommunen üblich, wurde die SPD- Bürgermeisterin als erste Vertreterin vorgeschlagen, ein CDU-Vertreter sollte nach dem Willen von SPD/CDU Stellvertreter werden. Da SPD/CDU im Regionalverband durch eine Koalitionsvereinbarung bis 2026 (!) seit 2014 de facto fusioniert haben, bedeutet diese Vorgehensweise jedoch, dass in der Verbandskammer des Regionalverbands keine Opposition mehr vertreten sein wird, was schädlich für die Demokratie ist. Um darauf zumindest aufmerksam zu machen, bewarb sich Wolfgang Seifried für das Amt des Vertreters. Da aber keine Stimmzettel vorbereitet waren, musste die Wahl auf die nächste Sitzung vertagt werden. Zur Bewerbungsrede von Wolfgang Seifried hier ...
Zum Schluss der Sitzung teilte die Bürgermeisterin noch das Ergebnis der rechtlichen Prüfung des Bürgerbehrens gegen den Verkauf des Alten Schlosses Büdesheim durch den Hessischen Städte und Gemeindebund mit. Demnach sei das Begehren ungültig, da der Finanzierungsvorschlag der Bürgerinitiative lediglich die Sanierungskosten berücksichtige, jedoch keine Angabe darüber mache, wie der wegfallende Verkaufserlös kompensiert werden solle. Das Gutachten soll nun den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden, um die weitere Vorgehensweise zu diskutieren.