Sitzung der Gemeindevertretung am 14.04.2016: Konstitution der Gremien,
Bürgerbegehren ungültig?!
In der ersten Sitzung der Gemeindevertretung nach der Kommunalwahl wurden die
neuen Mitglieder des Gemeindevorstands sowie die diversen Vertreter der Gemeinde in
verschiedenen Gremien gewählt. Die Grünen werden im Gemeindevorstand demnach
wieder von Marina Geisler vertreten. Dafür wird Dr. Rita Elisabeth Schneider in die
Gemeindevertretung nachrücken. Unser gesamtes Personaltableau für die neue
Wahlperiode finden Sie hier ...
Für den Gemeindevorstand traten SPD/CDU mit einer gemeinsamen Kandidatenliste
an. Auch für das Amt des Vertreters der Gemeinde Schöneck in der Verbandskammer
des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain gab es Absprachen zwischen SPD/CDU.
Wie bislang in Schöneck und auch in anderen Kommunen üblich, wurde die SPD-
Bürgermeisterin als erste Vertreterin vorgeschlagen, ein CDU-Vertreter sollte nach dem
Willen von SPD/CDU Stellvertreter werden. Da SPD/CDU im Regionalverband durch
eine Koalitionsvereinbarung bis 2026 (!) seit 2014 de facto fusioniert haben, bedeutet
diese Vorgehensweise jedoch, dass in der Verbandskammer des Regionalverbands
keine Opposition mehr vertreten sein wird, was schädlich für die Demokratie ist. Um
darauf zumindest aufmerksam zu machen, bewarb sich Wolfgang Seifried für das Amt
des Vertreters. Da aber keine Stimmzettel vorbereitet waren, musste die Wahl auf die
nächste Sitzung vertagt werden. Zur Bewerbungsrede von Wolfgang Seifried hier ...
Zum Schluss der Sitzung teilte die Bürgermeisterin noch das Ergebnis der rechtlichen
Prüfung des Bürgerbehrens gegen den Verkauf des Alten Schlosses Büdesheim durch
den Hessischen Städte und Gemeindebund mit. Demnach sei das Begehren ungültig,
da der Finanzierungsvorschlag der Bürgerinitiative lediglich die Sanierungskosten
berücksichtige, jedoch keine Angabe darüber mache, wie der wegfallende Verkaufserlös
kompensiert werden solle. Das Gutachten soll nun den Fraktionen zur Verfügung gestellt
werden, um die weitere Vorgehensweise zu diskutieren.