12.05.2011: Biogasanlage Karben - Änderungsantrag zur Stellungnahme der Gemeinde Schöneck im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Abstimmung:
zur abschließenden Beschlussfassung in den Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz überwiesen.
am 08.06.2011 im Ausschuss abgelehnt: 4 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert (Änderungen in fett):

Die Gemeinde Schöneck steht dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Hinsichtlich der vorgelegten Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 196 „Biogasanlage Urschlicht“ werden jedoch folgende Bedenken geltend gemacht.
In Zusammenhang mit der Belieferung und anschließenden regelmäßigen Gärresteausbringung wird das Wirtschaftswegenetz in Schöneck möglicherweise einer stärkeren Belastung ausgesetzt sein. Darüber hinaus kommt es möglicherweise zu Beeinträchtigungen für die Nutzer im Rahmen des Freizeitverkehrs, insbesondere im Zusammenhang mit der Erschließung des im westlichen Gemarkungsteil von Büdesheim gelegenen Reiterhofes.
Die vorliegende Planung ist durch belastbare Aussagen bzw. ein aussagekräftiges Verkehrsgutachten zu ergänzen, dem die zusätzliche Belastung des Schönecker Wirtschaftswegesystems zweifelsfrei entnommen werden kann. Weiterhin zu berücksichtigen ist auch der überörtliche Verkehr, der durch die Gemarkung Schöneck geführt wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der als gewerblicher Güterverkehr einzustufende Andienungsverkehr der Biogasanlage soweit als möglich auf das klassifizierte Straßennetz zu verlagern ist.
Soweit eine Nutzung des Schönecker Wirtschaftswegesystems erfolgen muss, ist im Rahmen der Bauleitplanung der fachliche Nachweis zu führen, dass die erforderlichen Wege hinsichtlich ihrer Ausbaubreite und Ausbauart für den geplanten zusätzlichen Schwerlastverkehr geeignet sind. Gegebenenfalls hat auf Kosten des Anlagenbetreibers ein entsprechend den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik erforderlicher Wegeausbau zu erfolgen.
Die Belange des Freizeitverkehrs (Fußgänger / Fahrradfahrer) sind hierbei ebenfalls ausreichend zu würdigen.
Durch die überwiegende Verwendung von Mais als Inputstoff für die Biogasanlage wird die Monokultivierung der Landschaft verstärkt. Um den Nachteilen von Monokulturen (z.B. fehlende Vernetzungsmöglichkeit von Flora und Fauna, Verstärkung der Blütenarmut insbesondere für Bienen, Hochwassergefahr in Folge von zeitweise geringer Versickerungsfähigkeit auf Maisanbauflächen) zu entgegnen, sind vom Betreiber und den Rohstofflieferanten geeignete Maßnahmen (z.B. Feldrandhecken, Brachflächen, Blumenwiesen, Flächenbeschränkungen für Mais etc.) in signifikantem Ausmaß zu ergreifen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des katastrophalen Hochwassers, das 2001 seinen Ausgang u.a. auf Karbener Gemarkung genommen hatte und über den Erlenbach in Büdesheim einbrach.
Der Gemeinde Schöneck ist eine Übersicht vorzulegen, der alle Anbauflächen entnommen werden können, deren Produkte zur Belieferung der Biogasanlage Karben bestimmt sind.
Über das Gutachten der Verkehrssituation hinaus ist eine gutachterliche Stellungnahme vorzulegen, die Aussagen über zu erwartende Bodenerosionen, mögliche Abschwemmungen (hier besonderes Augenmerk auf den Ortsteil Büdesheim) und die Folgen für die Gemeinde macht (Überschwemmungsgefahr bei Starkregen, Erdeintrag in Kanalisation und Kläranlage durch Abschwemmungen).

Begründung:
Die Biogasproduktion ist ein zweifellos notwendiger Baustein beim Umstieg auf einen regenerativen, dezentralen Energiemix. In der Stromproduktion kann Biogas durch seine Regelbarkeit die Lücke von Photovoltaik und Wind füllen. Deshalb sollte die Stellungnahme der Gemeinde vom Grundtenor her positiv formuliert werden.
Gleichwohl hat die Produktion von Biogas unter den regenerativen Verfahren zur Energiegewinnung die größten Nebenwirkungen. Wenn diese aber bereits in der Planung berücksichtigt werden, findet das Projekt ausreichende Akzeptanz.
Den rot dargestellten Satz haben wir im Verlauf der BUVEK-Sitzung aus einem Änderungsantrag der FWG übernommen.