12.05.2011: Biogasanlage Karben - Änderungsantrag zur Stellungnahme
der Gemeinde Schöneck im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Abstimmung:
zur abschließenden Beschlussfassung in den Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und
Klimaschutz überwiesen.
am 08.06.2011 im Ausschuss abgelehnt: 4 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert (Änderungen in fett):
Die Gemeinde Schöneck steht dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Hinsichtlich
der vorgelegten Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 196 „Biogasanlage Urschlicht“ werden jedoch folgende
Bedenken geltend gemacht.
In Zusammenhang mit der Belieferung und anschließenden regelmäßigen Gärresteausbringung
wird das Wirtschaftswegenetz in Schöneck möglicherweise einer stärkeren Belastung ausgesetzt
sein. Darüber hinaus kommt es möglicherweise zu Beeinträchtigungen für die Nutzer im Rahmen
des Freizeitverkehrs, insbesondere im Zusammenhang mit der Erschließung des im westlichen
Gemarkungsteil von Büdesheim gelegenen Reiterhofes.
Die vorliegende Planung ist durch belastbare Aussagen bzw. ein aussagekräftiges
Verkehrsgutachten zu ergänzen, dem die zusätzliche Belastung des Schönecker
Wirtschaftswegesystems zweifelsfrei entnommen werden kann. Weiterhin zu berücksichtigen ist
auch der überörtliche Verkehr, der durch die Gemarkung Schöneck geführt wird. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass der als gewerblicher Güterverkehr einzustufende Andienungsverkehr der
Biogasanlage soweit als möglich auf das klassifizierte Straßennetz zu verlagern ist.
Soweit eine Nutzung des Schönecker Wirtschaftswegesystems erfolgen muss, ist im Rahmen der
Bauleitplanung der fachliche Nachweis zu führen, dass die erforderlichen Wege hinsichtlich ihrer
Ausbaubreite und Ausbauart für den geplanten zusätzlichen Schwerlastverkehr geeignet sind.
Gegebenenfalls hat auf Kosten des Anlagenbetreibers ein entsprechend den allgemeinen
anerkannten Regeln der Technik erforderlicher Wegeausbau zu erfolgen.
Die Belange des Freizeitverkehrs (Fußgänger / Fahrradfahrer) sind hierbei ebenfalls ausreichend zu
würdigen.
Durch die überwiegende Verwendung von Mais als Inputstoff für die Biogasanlage wird
die Monokultivierung der Landschaft verstärkt. Um den Nachteilen von Monokulturen (z.B.
fehlende Vernetzungsmöglichkeit von Flora und Fauna, Verstärkung der Blütenarmut
insbesondere für Bienen, Hochwassergefahr in Folge von zeitweise geringer
Versickerungsfähigkeit auf Maisanbauflächen) zu entgegnen, sind vom Betreiber und den
Rohstofflieferanten geeignete Maßnahmen (z.B. Feldrandhecken, Brachflächen,
Blumenwiesen, Flächenbeschränkungen für Mais etc.) in signifikantem Ausmaß zu
ergreifen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des katastrophalen Hochwassers, das
2001 seinen Ausgang u.a. auf Karbener Gemarkung genommen hatte und über den
Erlenbach in Büdesheim einbrach.
Der Gemeinde Schöneck ist eine Übersicht vorzulegen, der alle Anbauflächen entnommen werden
können, deren Produkte zur Belieferung der Biogasanlage Karben bestimmt sind.
Über das Gutachten der Verkehrssituation hinaus ist eine gutachterliche Stellungnahme
vorzulegen, die Aussagen über zu erwartende Bodenerosionen, mögliche
Abschwemmungen (hier besonderes Augenmerk auf den Ortsteil Büdesheim) und die
Folgen für die Gemeinde macht (Überschwemmungsgefahr bei Starkregen, Erdeintrag in
Kanalisation und Kläranlage durch Abschwemmungen).
Begründung:
Die Biogasproduktion ist ein zweifellos notwendiger Baustein beim Umstieg auf einen
regenerativen, dezentralen Energiemix. In der Stromproduktion kann Biogas durch seine
Regelbarkeit die Lücke von Photovoltaik und Wind füllen. Deshalb sollte die Stellungnahme der
Gemeinde vom Grundtenor her positiv formuliert werden.
Gleichwohl hat die Produktion von Biogas unter den regenerativen Verfahren zur Energiegewinnung
die größten Nebenwirkungen. Wenn diese aber bereits in der Planung berücksichtigt werden, findet
das Projekt ausreichende Akzeptanz.
Den rot dargestellten Satz haben wir im Verlauf der BUVEK-Sitzung aus einem Änderungsantrag
der FWG übernommen.