Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen
Änderungsantrag zum SPD-Antrag „Erwartungen der Gemeinde Schöneck an die hessische Landesregierung“

Abstimmung:
Mit einem Änderungsantrag der FWG-Fraktion, dem zu Folge der Beschluss als offener Brief an Bundesregierung, Landesregierung und Main-Kinzig-Kreis verschickt werden soll, wurde der Antrag mit 26 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Im Hinblick auf die zwischen CDU und Bündnis90/Die Grünen geschlossene Landesregierung und in Bezug auf die zwischen CDU/CSU und SPD geschlossene Bundesregierung stellt die Gemeindevertretung Schöneck folgendes fest:
  • Die Kommunen befinden sich derzeit in einer schwierigen finanziellen Situation. Es ist Aufgabe der Politik im Bund und im Land, angemessene Rahmenbedingungen für die Kommunen zu setzen, damit sie zeitnah einen ausgeglichenen Haushalt erreichen können. Gleichzeitig sind aber sowohl der Bund als auch das Land dazu verpflichtet, die Schuldenbremse einzuhalten und ihren Haushalt auszugleichen. Dies alles wird nur in einem gemeinsamen Kraftakt aller politischen Akteure auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sowie der Bürgerinnen und Bürger gelingen.
  • Es ist zu begrüßen, dass sich die hessischen Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/die Grünen zu einer Reform des Kommunalen Finanzausgleichs entschlossen haben und in diesem Zuge der Finanzbedarf der Kommunen ermittelt wird, so wie es der Hessische Staatsgerichtshof zur Auflage gemacht hat. Das Land Hessen wird auf seinem Weg bestärkt, dass die Kommunen in 2015 frühzeitig verlässliche Daten für die Haushaltsaufstellung 2016 bekommen, die sich bereits auf einen reformierten KFA beziehen,
  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD angekündigte Entastung der Kommunen in einem Volumen von 5 Milliarden Euro durch die Übernahme der Kosten für die Eingliederungshilfe noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.
  • Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung werden dazu aufgefordert, das Konnexitätsprinzip anzuerkennen und zu beachten und zusätzliche Aufgaben an die Kommunen nur zu übertragen, wenn die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, die von CDU und Bündnis90/die Grünen im Koalitionsvertrag verankerte Stabsstelle zur Beratung von Nicht- Schutzschirm-Kommunen im Bereich der Haushaltspolitik in Anspruch zu nehmen und die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit der Gemeindevertretung vorzustellen.