Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die
Grünen
Änderungsantrag zum SPD-Antrag „Erwartungen der
Gemeinde Schöneck an die hessische Landesregierung“
Abstimmung:
Mit einem Änderungsantrag der FWG-Fraktion, dem zu Folge der Beschluss als offener Brief an
Bundesregierung, Landesregierung und Main-Kinzig-Kreis verschickt werden soll, wurde der Antrag
mit 26 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Im Hinblick auf die zwischen CDU und Bündnis90/Die Grünen geschlossene Landesregierung und
in Bezug auf die zwischen CDU/CSU und SPD geschlossene Bundesregierung stellt die
Gemeindevertretung Schöneck folgendes fest:
- Die Kommunen befinden sich derzeit in einer schwierigen finanziellen Situation. Es ist Aufgabe
der Politik im Bund und im Land, angemessene Rahmenbedingungen für die Kommunen zu
setzen, damit sie zeitnah einen ausgeglichenen Haushalt erreichen können. Gleichzeitig sind
aber sowohl der Bund als auch das Land dazu verpflichtet, die Schuldenbremse einzuhalten
und ihren Haushalt auszugleichen. Dies alles wird nur in einem gemeinsamen Kraftakt aller
politischen Akteure auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sowie der Bürgerinnen und
Bürger gelingen.
- Es ist zu begrüßen, dass sich die hessischen Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis
90/die Grünen zu einer Reform des Kommunalen Finanzausgleichs entschlossen haben und in
diesem Zuge der Finanzbedarf der Kommunen ermittelt wird, so wie es der Hessische
Staatsgerichtshof zur Auflage gemacht hat. Das Land Hessen wird auf seinem Weg bestärkt,
dass die Kommunen in 2015 frühzeitig verlässliche Daten für die Haushaltsaufstellung 2016
bekommen, die sich bereits auf einen reformierten KFA beziehen,
- Die Bundesregierung wird aufgefordert, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD
angekündigte Entastung der Kommunen in einem Volumen von 5 Milliarden Euro durch die
Übernahme der Kosten für die Eingliederungshilfe noch in dieser Legislaturperiode
umzusetzen.
- Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung werden dazu aufgefordert, das
Konnexitätsprinzip anzuerkennen und zu beachten und zusätzliche Aufgaben an die
Kommunen nur zu übertragen, wenn die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung
gestellt werden.
- Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, die von CDU und Bündnis90/die Grünen im
Koalitionsvertrag verankerte Stabsstelle zur Beratung von Nicht- Schutzschirm-Kommunen im
Bereich der Haushaltspolitik in Anspruch zu nehmen und die Ergebnisse dieser
Zusammenarbeit der Gemeindevertretung vorzustellen.