07.07.2009: Festlegung der Verkaufspreise für Baugrundstücke im Baugebiet „Auf dem Wald“
Änderungsantrag zu TOP 13

Abstimmung über die Änderung:
abgelehnt: 5 Stimmen dafür, 30 Stimmen dagegen
Anschließende Abstimmung über den Original-Beschlussvorschlag:
zugestimmt: 30 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen


Original Beschlussvorschlag der Verwaltung:
In Änderung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 12.12.2006, Drucksachen Nr. 300/2006 - 1. Ergänzung, wird der Basisverkaufspreis ohne Erschließungskosten für die Baugrundstücke Gemarkung Büdesheim, Flur 2, Flurstücke 425, 426, 427, 428, 435 und 504 auf 230,00 €/qm festgesetzt.

Geänderter Beschlussvorschlag von Bündnis 90 / Die Grünen:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Für die Baugrundstücke im Baugebiet „Auf dem Wald“, Gemarkung Büdesheim, Flur 2, Flurstücke 425, 426, 427, 428, 435 und 504 werden die Ermäßigungen bzw. Zuschüsse wie folgt geändert:
    • 45,00 €/m² Zuschuss für Käufer, die Gebäude nach dem KFW-Energiesparhaus 40 Standard errichten, sofern nach Fertigstellung des Hauses ein Nachweis erbracht wird (bisher 15,00 €/m²),
    • je Kind der Käufer, für das zum Datum des Vertragsabschlusses Kindergeld bezogen wird, 10,00 €/m² Ermäßigung (wie bisher),
    • 10,00 €/m² Ermäßigung für Käufer mit einem durchschnittlichen Familieneinkommen der letzten 2 Jahre unter 50.000 € (wie bisher),

Die Höchstgrenze der Ermäßigungen und Zuschüsse beträgt insgesamt 65,00 €/m² (bisher 35,00 €/m²).

Begründung:
Der ursprüngliche Änderungsantrag der Grünen aus der Sitzung vom 26.05.2009 beinhaltete zusätzliche Förderkriterien, die im Haupt- und Finanzausschuss leider keine Mehrheit fanden.
Eine undifferenzierte Preisreduktion verpasst jedoch die Chance, gezielt gewünschte Entwicklungen zu fördern. Deshalb verzichten wir in dem neuerlichen Änderungsantrag auf die zusätzlichen Förderkriterien. Vielmehr sollen lediglich die Beträge der bereits vorhandenen Förderkriterien erhöht werden. Da über die Kriterien bereits am 12.12.2006 Einigkeit erzielt werden konnte, gehen wir beim nun reduzierten Änderungsantrag von einer Zustimmungsfähigkeit im Parlament aus. In der Summe ergibt sich schließlich der selbe Preissenkungseffekt von 30,00 €/m² wie im Beschlussvorschlag der Verwaltung.