Kostendeckungsgrad von 80 Prozent für Friedhöfe
Fachbereich 3, Stadtentwicklung
3130375001 bis 3130375005 Friedhöfe

Antrag:
Die Einnahmen bzw. Ausgaben für die Friedhöfe sind so zu gestalten, dass ab dem Haushaltsjahr 2013 ein Deckungsgrad von mindestens 80 % erreicht wird.

Begründung:
Die Unterhaltung der Friedhöfe stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar, die durch Gebühren oder andere Einnahmen kostendeckend gestaltet werden muss. Alternativ bzw. in Kombination kann dieser Deckungsgrad auch durch Reduzierung der Ausgaben erreicht werden.
Die Kostendeckung ist in Schöneck nicht der Fall, wie in Berichten zum Haushalt seitens des Main Kinzig Kreises als den Haushalt genehmigende Behörde immer wieder angemahnt wurde.
Da ein Teil der Friedhöfe auch als öffentliche Parkanlagen gesehen werden können, erscheint eine angemessene Begleichung anteiliger Kosten aus allgemeinen Finanzmitteln der Kommune gerechtfertigt. Diese dürfen aber höchstens 20% der Gesamtkosten ausmachen.