Beteiligung der Eigentümer an der Sanierung von Kanalanschlüssen
In der Frankfurter Straße waren im Jahr 2009 Sanierungsarbeiten an der Kanalisation erforderlich.
Einerseits waren der Kanalsammler und die Anschlussleitungen defekt, andererseits war die
Kapazitätsgrenze der Sammler erreicht. Im Zuge der Sanierung wurden auch die bisherigen zwei
Sammler zu einem einzigen, größeren zusammengefasst. Zahlreiche Anwohner haben sich nun
über ihre Gebührenbescheide beschwert. Zum einen wurde die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
insgesamt, zum anderen die Gerechtigkeit bei der Abrechnung in Frage gestellt. In einer Sitzung
des Ausschusses für Strukturplanung, Bau und Verkehr präsentierten die Verwaltung und der
Gemeindevorstand am 01.06.2010 die Maßnahmen und die Abrechnungen, so dass wir heute
Position beziehen können und wollen.
Wirtschaftliches Handeln wurde aus Sicht von Bündnis 90 / Die Grünen nachvollziehbar dargelegt.
Zum einen wurde ausgeführt, dass bereits im Jahr 2001 die ersten Schäden bekannt wurden, diese
damals aber - als kleine Lösung - mit sogenannten Inlinern behoben werden konnten. Die
grundsätzliche Sanierung wurde herausgezögert, bis die Sanierung der Straße im Zuge der
Fertigstellung der Umgehungsstraße anstand. Damit konnte das mehrfache, kostenträchtige
Aufreißen und Sperren der Straße vermieden werden. Den Anwohnern wurden in diesem
Zusammenhang "nur" die Kosten für die Erneuerung der Anschlussleitungen in Rechnung gestellt,
nicht die Kosten für die Erneuerung des Sammlers.
Das Zusammenfassen der beiden Sammler zu einem einzigen erscheint auch uns als
wirtschaftlichste Variante. Der Unterhalt von zwei Rohren ist für uns nachvollziehbar teurer als der
von nur einem Rohr. Gleichzeitig entspricht dies, nach Information des Bau begleitenden
Ingenieurbüros "dem aktuellen Stand der Technik".
Am Abend kristallisierten sich zwei Sachverhalte heraus, die von den Anwohnern als ungerecht
empfunden wurden.
Zum einen, dass aufgrund des unterschiedlichen Abstands des Sammlers von den
Grundstücksgrenzen die neuen Anschlussleitungen unterschiedlich lang und damit auch
unterschiedlich teuer waren.
Hier gilt, gemäß Entwässerungssatzung der Gemeinde Schöneck: "Der Aufwand für die
Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist
der Gemeinde in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten." Diese Regelung ist abgeleitet
aus dem Hessischen Kommunalabgabengesetz und entspricht der Mustersatzung des Hessischen
Städte- und Gemeindebundes. Eine Mischkalkulation, in der die Kosten vermeintlich "fair"
zwischen den Anwohnern geteilt würden, würde zweifellos dazu führen, dass die Abrechnungen von
den Anwohnern zu Recht angefochten werden könnten.
Weiter wurde als ungerecht empfunden, dass bei der Sanierung des Kanals in der Vilbeler Straße
in Büdesheim den Eigentümern die Anschlussleitungen nicht in Rechnung gestellt worden waren.
Die Gründe hierfür seitens des Gemeindevorstands waren zwar nachvollziehbare und gut gemeinte,
alles in allem wäre es aber nach Auffassung der Grünen konsequent und besser gewesen, auch
diese Maßnahmen abzurechnen. Diesbezüglich werden wir in Zukunft unser besonderes
Augenmerk darauf richten, dass dies geschieht.
Allein schon aus haushaltspolitischen Gründen hat die Gemeinde hier keinen Ermessensspielraum
mehr. Gleichzeitig vermeiden wir dann auch im Nachgang aufwändige Recherchen und den
aufkeimenden Verdacht von Unrechtmäßigkeiten.