17.03.2011: Sitzung des Ausschusses für Strukturplanung, Bau und
Verkehr zum Streusalzeinsatz - Winter 2010/2011: 140 Tonnen Streusalz
ausgebracht - Materialkosten: 16.000 Euro - Straßenschäden verursacht -
auch ebene Nebenstraßen werden weiter gestreut
Am 17.03. informierte die Gemeindeverwaltung ausführlich über gesetzliche Grundlagen und Praxis
des Streusalzeinsatzes in der Gemeinde Schöneck. Demzufolge ist die Gemeinde verpflichtet,
Straßen zu streuen, die verkehrswichtig und verkehrsgefährlich sind. D.h. beide Kriterien müssen
erfüllt sein. Die Gemeinde hat ihr Straßennetz dazu in die Stufen 1, 2 und 3 eingeteilt. In dieser
Reihenfolge werden die Straßen beim Einsatz abgearbeitet. Insgesamt hat die Gemeinde z.B. im
Winter 2010/2011 ca. 140 Tonnen Streusalz mit Materialkosten von ca. 16.000 Euro ausgebracht.
Im Durchschnitt über die letzten drei Winter waren es 108 Tonnen zu 13.000 Euro.
Bei der Definition der Begriffe verkehrswichtig und verkehrsgefährlich geht die Gemeinde aus Sicht
der Grünen entschieden zu weit. So ist zwar unbestritten, dass der Streusalzeinsatz teilweise
sinnvoll ist, insbesondere auf Gefällstrecken oder zumindest den Einmündungen dazu, wie z.B.
vielfach in Kilianstädten. Es sind jedoch auch vollkommen ebene Seitenstraßen im Schönecker
Streuplan enthalten. Beispielsweise sind in Büdesheim westlich der Hauptstraße die Froschbach-
und Friedrichstraße in Stufe 2 eingeteilt. Ebenfalls in Büdesheim ist die Schlesierstraße als reine
Wohnstraße sogar in Stufe 1 eingeordnet. Die ebenen Straßen im Neubaugebiet Auf dem Wald
zählen zu Stufe 3, die Wiesenau zu Stufe 2.
Unbestritten sind die ökologischen Nachteile des Streusalzes. Auch Folgeschäden an den Straßen
durch den Streusalzeinsatz wurden von der Verwaltung eingeräumt. Aus Sicht der Grünen haben
aber auch Alternativen wie Splitt in Schöneck keine ökologischen oder wirtschaftlichen Vorteile.
Die Alternative bestünde vielmehr in der sogenannten "Nullstreuung" auf Straßen, die eben nicht
verkehrswichtig und -gefährlich sind. Dies trifft auf alle oben genannten Beispiele zu. Mit dieser
Position standen wir aber im Ausschuss allein. So bleibt es leider bei der gewählten Praxis mit
ihren ökologischen und wirtschaftlichen Nachteilen. Der "Komfort" gestreuter Straßen kommt die
Bürger teuer zu stehen, insbesondere da Straßensanierungen über Anliegerbeiträge bezahlt
werden müssen.